Vermieter kassiert Schuhe ein?
Moin Community,
ich habe ein kleines Problem und dachte ich wende mich an euch.
Unser Vermieter hat nach einer Verwarnung, dass wir nichts ins Treppenhaus stellen dürfen, unsere Schuhe mitgenommen und weigert sich diese zurück zu geben.
Gilt das nicht als Unterschlagung oder Diebstahl?
Hat sich aber erledigt. Danke für die Antworten
8 Antworten
Das mit den Schuhen ist so völlig in Ordnung.
Ihr habt ja bereits eine Verwarnung bekommen. Wenn ihr der nicht folgt muss der Vermieter eben selber für die Sicherheit sorgen und das Treppenhaus frei räumen. Selbstverständlich muss der Vermieter dann auch nicht den ganzen Tag warten ob sich einer der Mieter meldet um seine Schuhe wieder zu bekommen. Die komplett um eine feste Uhrzeit raus zu geben ist ok.
Das fehlende Licht im Keller ist aber etwas anderes. Wenn sich der Vermieter da nicht kümmert könnt ihr die Miete entsprechend kürzen. Das sollte aber nur in Absprache mit einem Anwalt geschehen.
Das Abstellen von Schuhen vor der Tür ist in der Regel nicht erlaubt. Nur bei schlechtem Wetter und vorübergehend dürfen Hausbewohner ihre nassen Treter im Flur lassen (Oberlandesgericht Hamm, Az. 15 Wx 168/88). Auch Schuhschränke oder andere Möbelstücke gehören nicht ins Treppenhaus (Oberlandesgericht München, Az. 34 W 160/05 und Landgericht Köln, Az. 10 S 99/16). Manche Amtsgerichte lassen jedoch kleine Schränke zu, sofern sie die Nachbarn nicht behindern (etwa Amtsgericht Köln, Az. 222 C 426/00 und Amtsgericht Herne, Az. 20 C 67/13).
https://www.test.de/Hausordnung-Was-geht-und-was-nicht-4648184-0/
Warum man sich trotz Verwarnung da uneinsichtig zeigt und es trotzdem macht ist unklar... Und manche Gerichte sehen auch darin einen Kündigungsgrund, wenn man trotz Abmahnung meint es wieder und wieder zu machen.
Da interessiert die Mietdauer am Ende dann auch nicht...
Die Schuhe gibt es ja wohl heute noch wieder... Und was das Licht im Keller betrifft: Frist setzen, schriftlich und ansonsten entsprechende Mietminderung ankündigen...
Wr muss Euch Euer Eigentum herausgeben.
Er darf eine Abmahnung mit Option auf Kündigung schreiben, weil Ihr das Verbot, nichts ins Haus zu stellen missachtet und damit gegen die Hausordnung verstoßen habt.
Ihr habt schließlich das Treppenhaus nicht mitgemietet.
Das ist Diebstahl und ihr könnt ihn somit anzeigen. Aber könnt ihn ja erstmal darauf hinweisen.
Abgesehen davon hat er aber Recht was den Hausflur angeht. Also lasst euren Kram künftig nicht mehr dort stehen
Was den Keller betrifft, da kann man sich auch vom Mieterbund beraten lassen wie ihr da am besten vorgeht.
Zu guter Letzt...wenn ihr als Hausgemeinschaft agiert übt das mehr Druck aus als wenn Du allein dich beschwerst.
Ist nun passiert und um 15 Uhr darf ich alles abholen, trotzdem doof.
Mei, du hast Probleme.
Hättest du die Schuhe, wie es sich gehört, in deine Wohnung gestellt, hättest du den "Ärger" nicht.
Selber schuld !
Also hol dir die Schuhe um 15 Uhr ab und lerne daraus.