Vermieter- Recht am eigenen Bild verletzt?

3 Antworten

Zunächst einmal: Nein, das sogenannte "Recht am eigenen Bild" hat er nicht verletzt, da dieses Bild nur für Bildnisse von Menschen gilt, nicht für Gegenstände.

Grundsätzlich hat der Vermieter aber auch kein Recht, Fotos der vermieteten Wohnung zu machen und diese dann zu veröffentlichen. Er darf lediglich bei Mängeln Fotos zur Bewissicherung machen. Ansonsten muss er seinen aktuellen Mieter um Erlaubnis fragen oder warten, bis dieser ausgezogen ist.

Alles andere wäre

  • Eingriff in die Privatsphäre (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
  • Verletzung des Datenschutzes

Ich würde jetzt an Deiner Stelle

  1. Eine Beweissicherung vornehmen: Die Seite sichern, Screenshots der Seite machen und die Existenz der Seite von anderen bezeugen lassen (vielleicht auch von der Polizei oder einem Anwalt)
  2. den Vermieter auffordern, die Bilder sofort zu löschen
  3. ggfs. einen Anwalt einschalten, um Schadensersatz zu fordern bzw.
  4. auf jeden Fall einen Anwalt einschalten falls sich der Vermieter weigert, die Bilder zu löschen

Lolaskola 
Fragesteller
 05.05.2024, 16:34

Er hatte von uns keine Einwilligung. Wir hatten einen Schaden (nicht durch uns) und er hatte gefragt ob er ein paar Bilder machen darf. Wir haben uns dabei nichts gedacht. Über den Umstand was damit passieren soll wurde nie gesprochen.

Ich habe etwas Angst, dass er uns dann aus Wut kündigt oder es auf einen Vergleich hinausläuft. In dem Fall müssten wir dem noch Ausgleich zahlen. Er ist extrem Streitsüchtig. Ich denke ich werde es aber zusätzlich bei Kleinanzeigen melden.

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ich würde direkt Kleinanzeigen darüber informieren. dass für die Fotos keine Genehmigung vorliegen.

den Vermieter drohst eine Unterlassungsklage an

Ja, du kannst verlangen, das er die Bilder entfernt. Entweder du stellst ihm Bilder zur verfügung oder er kann entsprechend nur Aussenansicht und Grundriss nutzen.