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Du hast dich offensichtlich nie mit dem Wohneigentumsgesetz (WEG) auseinandergesetzt. Das macht man in der Regel bevor man solch eine Immobilie erwirbt.
Und das dann 40 Jahre lang alles so bleibt, wie beim Einzug, das kann man sich getrost von der Backe schminken. Ich bewohne selber eine ETW in einer WEG mit 6 Eigentümern. Das hier und da schon mal eine Wohnung verkauft wird, und bei vermieteten Objekten auch schon mal die Mieter wechseln, ist völlig normal. Diese eine Eigentümerin hat nunmal die Wohnung vermietet. Solange diese Nutzung keine Schäden an anderem Sondereigentum, oder am Gemeinschaftseigentum verursacht, es keine andauernden Belästigungen durch die Mieter gibt, oder man ihr nachweisen kann das sie das mit böser Absicht gemacht hat, ist das hinzunehmen.
Auch das sie augenscheinlich jemand Anderen beauftragt, ihre Stimme bei der Eigentümerversammlung zu vertreten, ist völlig rechtmäßig. Solange sie mit allen beschlossenen Massnahmen einverstanden ist, die Hausgeldabrechnung und den Verwalter entlastet, alle Kosten mitträgt und nicht in Zahlungsverzug gerät, gibt es keine Handhabe gegen sie.
Gut, du hast keine Ahnung, da es nicht deine Wohnung ist. Ok, die Wohnung wird nach ihrem JETZIGEN Zustand beurteilt, dass man da renovieren sollte, wenn da 9(!) MENSCHEN drin gelebt haben, ist eigentlich klar, dann wird sie bewertet. Da haben MENSCHEN gewohnt, ja, sie hat vlt an Wert verloren, aber da hat der Vermieter selber Schuld. Schenk dir bitte dieses A-Wort
Wenn die weg sind, dann wird die sowieso renoviert und dann bewertet, dann verkauft.
Die Eigentümerin will jetzt schon verkaufen und sie ist mit dem Preis deutlich runter und bekommt die Wohnung nicht los. Ihr Angebot war letztes Jahr als sie leer stand bei 360.000€ nun ist sie schon bei 275.000€ und keiner will die kaufen obwohl der Preis attraktiv ist finde ich
Wir wissen ja nicht, was du unter gut vermietest verstehst. Aber als ehem. Mitarbeiterin der Sparkasse??? weißt du ja selber, ist die Wohnung vermietet, bekommst du ggf. ein geringeren Verkaufspreis. Eigennutzer scheiden dann ja als Interessenten aus. Auch jeder Käufer wird bei 9 Asylbewerbern denken, da muss ich viel Ausbessern nach dem Auszug. Das wäre bei Studenten ja nicht anderst.
Ich finde es auch Dumm, daß der Eigentümer in der Zeit wo er die Wohnung verkaufen wollte nun an Asylanten vermietet. Da hat er sich ins eigene Bein geschossen.
Der Käufer hätte dann auch bei der Bank den Nachteil der Mieter. Da gibt es ja andere Kündidungsregeln und wird den Kredit verteuern. Das kann aber nur die Bank beurteilen. Aber du sagst ja, die sind bald raus.
Die Miete ist sicher, aber wer will den Kaufen um zu investieren bei den jetzigen Bedingungen? Kann der Käufer den Kredit nicht bedienen, kann die Bank die Bewohner nicht rauswerfen. Das wird sie berücksichtigen, weißt du doch.
Dann fragt doch bei der Gemeindean, ob die sie haben wollen.
Wenn die Asylbewerber im Wohnzimmer grillen, dann bestimmt xD
Ein Vermieter verliert vor allem an "Wert", wenn er seine Mieter "Asylanten" nennt und nicht Asylbewerber, wie es sich für jeden Demokraten gehört.
Was interessiert mich der jetzige Zustand, wenn die Wohnung, wenn die wieder weg sind aus sieht wie Sau?