Verleumdung im Netz?

4 Antworten

Das war zwar sehr fies, ist aber keine Verleumdung, da es ja stimmt. Eine Anzeige ist zwecklos, zumal es ja anonym war. Ein Verfahren würde mangels öffentlichen Interesses eingestellt.

Wenn dieser Eintrag nicht unmittelbar mit Deinem Job zu tun hat, würde ich versuchen mit dem AG zu reden.

Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:32

Na es war bei einem Bewerbungsgespräch. Den Job habe ich noch nicht. Und wenn ich der Polizei erstmal nicht sage, dass ich einen Eintrag habe?

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ruhrgur  07.05.2024, 09:29
@Rene19872204

Wenn du jemanden wegen Verleumdung anzeigst, obwohl du genau weißt, dass keine unwahre Tatsachenbehauptung stattgefunden hat, bist du direkt selbst wegen falscher Verdächtigung dran. Hier kann man ggf. eine Beleidigung geprüft werden, in keinem Fall aber eine Verleumdung oder Üble Nachrede.

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Also der Reihe nach:

Verleumdung liegt nicht vor, da ja nichts widerrechtliches behauptet wird.

Unter Umständen könnte ein Datenschutzverstoß vorliegen - wenn es deine Ex war, die einfach nur das Urteil mitbekommen hat, aber auch das nicht.

Evtl. eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis - käme auf den Wortlaut an.

Ich sehe da eher (wenn überhaupt!) zivilrechtliche Ansprüche, wenn du den Job wegen dieser Mitteilung nicht erhalten hast. Dafür müsste der "Eben-nicht"-Arbeitsgeber aber explizit sagen, dass du den Job eigentlich erhalten hättest, aber wegen dieser einen E-Mail mit dem Hinweis aufs Führungszeugnis dann doch nicht erhalten hast. Wieso sollte er das machen und sich den Stress antun? Es gab einfach einen anderen Bewerber, der besser geeignet war, fertig.

ich die Mail mit der Anschuldigung von vor 2 Wochen
wie sind meine Aussichten auf Erfolg

Bei 0. Da wir nach wie vor keine Vorratsdatenspeicherung haben, sind die Inhaber dynamischer IP-Adresse nur 7 Tage abfragbar. Das heißt, selbst wenn eine Straftat vorliegen würde, wäre die IP-Adresse für das Verfahren nicht mehr geeignet...

Im Übrigen:

Entscheide dich doch jetzt Mal, ob du Täter oder Geschädigter bist:

https://www.gutefrage.net/frage/strafe-wegen-wahrheit

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 10:26

Evtl. eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis - käme auf den Wortlaut an.

es stand in der Mail, wann ich zu dem Termin erscheine und das sie sich doch mal mein Führungszeugnis ansehen sollten.

Bei 0. Da wir nach wie vor keine Vorratsdatenspeicherung haben, sind die Inhaber dynamischer IP-Adresse nur 7 Tage abfragbar. Das heißt, selbst wenn eine Straftat vorliegen würde, wäre die IP-Adresse für das Verfahren nicht mehr geeignet...

also ist da nach 7 Tagen nichts mehr zu machen? Die Polizei nimmt das auf und dann wird alles fallengelassen? Die können es doch mal versuchen

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Dommie1306  07.05.2024, 10:30
@Rene19872204

Nach 7 Tagen gibt es keine Benutzerdaten mehr.

Das ist sowas, als würdest du darum bitten, dass sie ein Einhorn jagen und auf den Hinweis, "es gibt keine Einhörner" sagst, dass sie es ja mal versuchen können...

Weswegen willst du denn eine Anzeige erstatten? Ich hab schon ausgeführt, dass das nichts sein dürfte. Ggf. begehst DU eine Straftat, wenn du einfach random irgendwas behauptest, was nicht vorliegt:

§ 145d StGB
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1.daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder2.daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(Es ist sehr sicher KEINE Straftat, die hier vorliegt.)

§ 164 StGB
Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Du hast keinerlei Beweise, dass es deine Ex war, oder?)

Natürlich kannst du es probieren. Es wird aber nichts dabei rauskommen, da bin ich mir sicher... weder sehe ich eine Straftat, noch gibt es valide Ermittlungsansätze...

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KittyCat2909  17.05.2024, 17:39
@Dommie1306

Ein Guter zukünftiger Arbeitgeber wird den Fragesteller evt aufgrund der Tatsache, wie dieser vorgeht - erst gar nicht einstellen (wollen).

Na es war bei einem Bewerbungsgespräch. Den Job habe ich noch nicht.

Den wirst du evt auch wegen deiner Aktion nicht bekommen. Ich tät dich aufgrund dieser jedenfalls nicht einstellen.

Dein Charakter wäre mir jedenfalls zu unsympathisch und denkwürdig.

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Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 10:29

Im Übrigen:

Entscheide dich doch jetzt Mal, ob du Täter oder Geschädigter bist:

so rum kommt man hier leider zu keinem Ergebnis oder einer ordentlichen Aussage. Deshalb andersrum gefragt

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Da der Anonymus die Wahrheit geschrieben hat, kannst du nichts anzeigen.

Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:43

Prüft das die Polizei, wenn ich die Anzeige machen will? Ich kann ja einfach sagen, dass ich nichts im Führungszeugnis stehen habe. Dann kommt der Stein erstmal ins rollen

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Still  07.05.2024, 09:34
@Rene19872204

Dann hast du zwei Straftatbestände erfüllt, nämlich "falsche Verdächtigung" und "vortäuschen einer Straftat". Aber da du ja ein Verurteilter bist, macht dir das bestimmt gar nichts aus.

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Naja, wenn du wirklich einen Eintrag hast ist das schonmal keine Verleumdung.

Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:28

Sondern? Geht dem die Polizei überhaupt nach? Machen die sich die Arbeit?

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ScottMcCloud  07.05.2024, 08:30
@Rene19872204

Wahrscheinlich irgendwie ein Datenschutzverstoß.

Eventuell § 202a Abs. 1 StGB

 „Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. “

Wär dann halt noch die Frage, woher derjenige die Info hat. Und ich glaube, das juckt die Polizei nicht so wirklich.

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Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:31
@ScottMcCloud

Ich vermute es war meine Ex. Die könnte das Urteil vom Gericht damals haben

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ScottMcCloud  07.05.2024, 08:34
@Rene19872204

Wenn sie es war und die Info von dir hatte fällt das mit dem besonders gesicherten Informationen raus und 202a wäre nicht einschlägig.

Eventuell hättest du Schadenersatzansprüche, wenn dir dadurch Nahteile entstehen (z.B. Kündigung). Wenn es allerdings nur zivilrechtliche Ansprüche gibt und kein strafbar relevantes Verhalten gibt ist die Polizei raus und du müsstest nachweisen, dass sie das war. Halt ich für schwierig.

Investier deine Energie lieber darin, das mit deinem Arbeitgeber zu klären bzw. es zu erklären.

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Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:36
@ScottMcCloud

Es war ja auch nur ein Bewerbungsgespräch. Also ist mir ja noch kein Schaden entstanden oder?

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Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:39
@ScottMcCloud

Bin halt nur 400km dafür gefahren. Wäre schade, wenn es deswegen nicht klappen würde. Habe in dem Gespräch mein bestes gegeben

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Rene19872204 
Fragesteller
 07.05.2024, 08:49
@ScottMcCloud

Das Problem ist auch, dass ich nur vermute, dass sie es ist. Ich habe nur eine IP adresse

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