Verklagt wegen Unwissenheit?

4 Antworten

Vorweg: Auf leere Drohungen sollte man keinen Wert legen.

Ich habe in der Anzeige nicht geschrieben das ich für nichts hafte und das es sich um einen Privatverkauf handelt obwohl mein profil nur privat ist!

Ein Privatprofil ist kein Indiz für den Ausschluss der Sachmängelhaftung.
Da du nichts geschrieben hast, könnte man darüber argumentieren und dich zur Rechenschaft ziehen.

So der Käufer kam zu mir nach hause schaute sich das Gerät an und nahm es gleich mit und zählte die volle Summe in bar obwohl ich es als verhandlungsbasis rein gestellt habe!

Wäre hier: Gekauft wie gesehen, wenn es der Käufer gewesen wäre... aber du schreibst in einem Kommentar:

So jetzt habe ich eine Nachricht bekommen das der Typ der bei mir war nur der Fahrer ist und keine Ahnung davon hat, somit der eigentliche käufer das Gerät nicht unter die Lupe nehmen konnte.

...und damit ist es nicht mehr dein Problem.
Wer weiß zudem ob diese Geschichte stimmt. Ist aber dennoch nicht dein Problem wenn der Käufer einen ahnungslosen Dritten zu dir schickt, der keine Ahnung hat.

Nun zu meiner Frage was zur Hölle blüht mir jetzt?!?

Im Normalfall Blumen und ein warmer Kaffee.
Rechtlich hast du zwar einen kleinen Fehler gemacht, aber für mich wirkt es eher so dass der Käufer versucht den Kaufpreis zu drücken und mit der Masche "Gib Geld zurück oder Klage" ankommt. Zumal hat die Ware jetzt auch noch ein Wertverlust da er die sehr wahrscheinlich schon benutzt hat.

Solange du alle dir bekannte Mängel aufgezählt hast die man als Laien erkennen kann, kann dir da erstmal nichts passieren. Es sei den du hattest Kenntnisse über weitere Mängel. Sollte dem nicht so sein, würde ich folgendes dem Käufer schreiben:

Werter Käufer, nach Rücksprache mit meinem Rechtsbeistand, erwarten wir Ihre Klage. Die Ware wurde so übergeben wie ich sie beschrieben habe. Wenn Sie behaupten nicht persönlich vor Ort gewesen zu sein und einen unbekannten Dritten geschickt haben, dann ist das Ihr persönliches Problem.
Andernfalls bitte ich Sie einmalig darum, abstand von mir zu nehmen. Der Kauf ist abgeschlossen, ich wünsche noch einen schönen Tag.

nichts unternehmen würde ich sagen, dein Verkaufsangebot alsmBeweis ausdrucken. Nicht reagieren.

Das scheint eine neue Masche zu sein.


MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 09:46

Heißt das ich bin jetzt der böse Sorry aber ehrlich gesagt kenne ich mich mit recht etc überhaupt nicht aus!

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MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:13

Ich dachte mir schon das es eine abzocke ist, weil ich im Nachhinein gesehen habe das er die schlechteste Bewertung auf Kleinanzeigen hat die möglich ist.

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MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:13

Ich dachte mir schon das es eine abzocke ist, weil ich im Nachhinein gesehen habe das er die schlechteste Bewertung auf Kleinanzeigen hat die möglich ist.

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Verklagen oder anzeigen kann man immer jemanden.

Das wird aber oft als Einschüchterungsversuch verwendet. Jemand ohne Rechtschutzversicherung wird sich sich oftmals vor Anwaltskostenvorauszahlungen scheuen und dem einfach nachgeben.

Ich würde es an deiner Stelle darauf ankommen lassen. Sein Anwalt soll dich verklagen. Dann suchst du dir einen Anwalt, gibst einmal 150 Euro aus und klärst mit ihm, wie du weiter vorgehen solltest.


MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 09:45

Das habe ich mir erst mal auch so gedacht aber anscheinend hat der Typ ein gewärbe und ist dann bestimmt auch Rechtsschutzversichert... Oder?

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Suboptimierer  25.10.2021, 09:54
@MrNoBodyn

Davon ist auszugehen.

Da man jederzeit von jedem verklagt werden kann, wird, finde ich, die Notwendigkeit einer Rechtschutzversicherung unterschätzt.

Du kannst dich ja schon einmal umhören, ob ihr einen guten Anwalt in eurer Umgebung habt. Es kann sein, dass du einmal in den sauren Apfel beißen müssen wirst.

Ich würde mich jedoch auf keinen Fall auf irgendwelche Spielchen einlassen, dem Käufer einen Teil des Geldes zu erstatten. Will er den offiziellen Weg gehen, so soll er es tun oder dich in Ruhe lassen.

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MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:12
@Suboptimierer

Irgendwie hab ich schiss weil ich bei den hunderten Artikel die ich schon verkauft habe noch nie solche problem mit den Käufern hatte!

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MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 10:14

150€ für einen Anwalt ich dachte das ist deren Stunden Lohn oder gar halber Stunden Lohn 😬

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Suboptimierer  25.10.2021, 10:23
@MrNoBodyn

Das Erstgespräch kostet zwischen 120 und 150 Euro, grob geschätzt.

Das muss man mindestens einkalkulieren, um überhaupt eine Aussage zu erhalten, welche weitere Vorgehensweise juristisch sinnvoll ist.

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Eig. passiert dir nichts.

Du hast ja alle Mängel die dir bekannt waren mit in die Anzeige geschrieben. Er war bei dir und hat das Gerät angeschaut und so gekauft. Er hätte ja die Möglichkeit gehabt den Laubsauger bei dir aus zu probieren und diesen anzuschauen, wären ihm da noch Mängel aufgefallen dann hätte er mit die verhandeln können.


MrNoBodyn 
Fragesteller
 25.10.2021, 09:44

Danke!

So jetzt habe ich eine Nachricht bekommen das der Typ der bei mir war nur der Fahrer ist und keine Ahnung davon hat, somit der eigentliche käufer das Gerät nicht unter die Lupe nehmen konnte.

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