Vergessen für Prüfung abzumelden, hingehen und versagen oder gleich zu Hause bleiben?

3 Antworten

Lies mal ganz genau deine Prüfungsordnung.

Wenn die so ist wie meine war, dann gibt es das Recht auf eine Widerholungsprüfung nur bei einer ungenügenden Leistung jedoch nicht bei einer nicht erbrachten leistung.

Ausserdem ist es eine Übung der Prüfungssituation. Schließlich kannst du ohne Druck mit rein sportlichen Ambitionen in die Prüfung rein gehen. Es geht ja nicht darum zu Bestehen, sondern nur darum, wie viel Punkte du trotz mangelnder Vorbereitung ergattern kannst (Und wenn die Anderen auch alle Schei*e sind, reichen vielleicht schon 21 von 100 Punkten zum Bestehen ;-)

Also geh' hin, gibt dien Bestes und lass keinen einzigen Punkt liegen! Jedes Teilergebnis bringt einen haben Punkt .-)

penpen2 
Fragesteller
 29.03.2024, 01:11

Danke für die motivierenden Worte! In der Prüfungsordnung steht klar, dass das nicht-Antreten automatisch zu einer 5,0 führt. Leider hängen die Noten auch nicht mit der Leistung der Anderen zusammen, sprich 50% sind immer 4,0.

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HansWurst45  29.03.2024, 01:14
@penpen2

Und jetzt muss du noch nachlesen, ob du mit einer 5,0 zur Nachprüfung zugelassen wirst. (und nicht vergessen 4,0 ist auch bestanden, bedenke, niemals höher springen wie die Latte hängt .-)

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penpen2 
Fragesteller
 29.03.2024, 01:20
@HansWurst45

Jetzt bin ich verwirrt. Wieso sollte ich nicht zur Nachprüfung zugelassen werden? Das würde ja bedeuten, dass ich Zwangsexmatrikuliert werde oder nicht oder wie war das in eurer Prüfungsordnung. Klar sind 4,0 bestanden, aber halt auch nur bei 50% erreichten Punkten (50 von 100), der Schnitt der Kommilitonen zählt bei uns da keine Rolle. Danke für die Aufklärung.

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HansWurst45  29.03.2024, 15:03
@penpen2

Pei uns war 4,3 bestanden, 4,7 nicht bestanden, 5,0 nicht erbrachte Leistung.

Die Prüfungsordnung ermöglichte bei einer nicht bestandener Klausur bis zu zwei Wiederholungsklausuren sowie die mündliche Nachprüfung wenn auch diese nicht bestanden wurden. Daraus hat das Prüfungsamt abgeleitet, dass eine in einer Klausur nicht erbrachte Leistung die Eingangsvoraussetzung für eine Wiederholungsklausur resp. die mündliche Nachprüfung nicht erfüllt.

Das war's dann, Ende Gelände.

Also ließ deine Prüfungsordnung genau, wortgenau!

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Falls du zum Prüfungstermin gesund genug sein solltest: Hingehen. Schau dir die Prüfung an und sieh es als Test- und Übungslauf. Vielleicht hilft es dir für den nächsten Versuch. Und vielleicht bist du doch besser als gedacht :-)

ich persönlich wäre das Risiko nicht eingegangen, sondern hätte mir ein Krankschreiben vom Arzt geholt

penpen2 
Fragesteller
 29.03.2024, 00:53

Kann ich auch machen, Prüfung ist erst in einer Woche.

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MenschDNA  29.03.2024, 00:53
@penpen2

wenn du dir wirklich sicher bist nicht mehr bestehen zu können, dann mach es mit der krankschreibung

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