Verdacht auf Asbest wo melden? Wie verfahren?

4 Antworten

Zuständig sind je nach Gebiet unterschiedliche Behörden: Bauaufsicht, Umweltamt, Gesundheitsamt, Arbeitsschutzbehörden oder Immissionsschutzbehörden; fragt dort nach, wer bei Euch zuständig ist. . Oder ihr beauftragt auf eigene Kosten einen öffentlich bestellten Sachverständigen, zu erfragen bei IHK oder Handwerkskammer.


lesterb42  08.03.2015, 08:22

Sie haben noch nie einen Gutachter aus eigener Tasche bezahlt, sonst würde Sie nicht einen so schlechten Rat geben.

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Seehausen  08.03.2015, 10:21
@lesterb42

Den Einwand verstehe ich nicht. Einen Gutachter bezahlt immer der, den ihn bestellt. Und natürlich sind die genannten Behörden für Asbestentsorgung und Anordnungen zur Behandlung von Asbest und Überwachung der Asbestentsorgung zuständig. Schließlich ist es ein Gefahrenzustand , wenn verbauter Asbest freigelegt oder bearbeitet wird.

Entsprechende Verfügungen zur Gefahrenabwehr sind schon massenweise erlassen worden; es ist nur länderweise sehr unterschiedlich geregelt, welche Behörde dafür zuständig ist.

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lesterb42  12.03.2015, 09:58
@Seehausen

Warum soll Anomisa 1 den Gutachter beauftragen und bezahlen, für das Grundstück des Nachbarn ? Wie kann man so einen Rat geben oder war das anders gemeint ?

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Solange Asbest nicht bearbeitet wird, (d.h. gebohrt, gebrochen, geschliffen und so weiter) ist es nicht gefährlich! Bei Renovierungsarbeiten muss man allerdings Architekten, Handwerker zwingend informieren wenn ein Verdcht auf Asbest besteht.

Erst mal nicht in dem Boden bohren oder schneiden, dan sollte nichts passieren. Frag mal im Bürgerhaus oder Bürgerkrieg bei der Stadt 


Anomisa1 
Fragesteller
 07.03.2015, 19:23

Niemand weiß davon etwas. Seine Ehefrau wollte das Haus verkaufen und ich vermute, dass er so Käufer abschrecken will, aber man weiß ja nie.

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Wenn Asbest vorhanden ist, ist das nirgendwo zu melden. Sie dürfen nur nicht ohne entsprechende Eignung mit Asbest hantiern. Die ist eine Straftat und kann streng geahndet werden (§ 326 StGB).