Vekehrsrecht: Wer hat Vorfahrt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Was wäre wenn es eine Kreuzung gäbe, wo es 2 Waldwege gibt, eine Gemeindestraße und ein Verkehrsberuhigter Bereich. Ich meine Damit wenn man auf die Kreuzung drauf schaut, dann kommt von rechts der A aus der Gemeindestraße und biegt links ab in den Verkehrsberuhigten Bereich (nach unten). Aus dem Verkehrsberuhigten Bereich kommt der B raus und möchte geradeaus über die Kreuzung hinweg auf einen Waldweg fahren. Der C kommt von oben aus dem Waldweg und möchte von ihm aus links auf die Gemeindestraße einbiegen. Der D kommt von links aus einem weiteren Waldweg und möchte geradeaus in die Gemeindestraße fahren wo der A herauskommt. Wie ist da die Vorfahrt und wieso?
Das A als erster fahren darf ist klar, aber wie ist es bei B,C,D? Die kommen nach meinen Recherchen aus anderen Straßenteilen, ist das da rechts vor links? Wenn das so wäre, würde die Reihenfolge A-B-D-C
Wie ist da eure Einschätzung? Ist bei B-C-D rechts vor links?
1 Antwort
Dein Waldweg hat sicher einen abgesenkten Bordstein? Dann muss C und D warten.
Außerdem:
Fährt man von einem Wald- oder Feldweg in eine normale Straße hinein, so ist dem Verkehr auf der Straße Vorfahrt zu gewähren. Dieser hat gemäß § 8 StVO immer Vorrecht, unabhängig davon, welcher Verkehrsteilnehmer von rechts kommt. Denn “Rechts vor Links” tritt in diesem Fall außer Kraft
Für den verkehrsberuhigten Bereich:
Wer allerdings einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Fahrzeug verlässt und wieder auf eine normale Straße fährt, muss sich so verhalten wie beim Verlassen eines Grundstücks: Es gilt erhöhte Sorgfaltspflicht, das heißt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden. Hier gilt nicht rechts vor links.
A - B - D - C
In diesem Sachverhalt gibt es keinen abgesenkten Bordstein. Was wäre dann?