Vater zahlt keinen Unterhalt oder verzögert und droht mir, was kann ich tun?

5 Antworten

Gibt es einen Unterhaltstitel? Also z.B. eine Entscheidung des Gerichts?

Falls ja: Gleichzeitig sein Konto pfänden (wenn man seine Bank kennt) und bei seinem Arbeitgeber eine Gehaltspfändung anbringen. Dafür ist das Amtsgericht zuständig. Meist gibt es bei den Amtsgerichten Rechtsantragsstellen, wo Du den Antrag stellen kannst und wo man Dir bei der Vorgehensweise hilft. Du brauchst dann keinen Anwalt.

Du hast einen Titel und leitest entsprechend die Pfändung ein.

Und wegen der Drohungen: wende dich an die Polizei.

Bei Vorliegen eines Unterhaltstitels kann dieser vollstreckt werden. Dies kann durch eine Lohnpfändung geschehen. Dafür ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erforderlich, der beim zuständigen Vollstreckungsgericht – dem Amtsgericht am Wohnort des unterhaltspflichtigen Elternteils – beantragt werden muss.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/lohnpfaendung-wegen-unterhalt-und-unterhaltsrueckstand

Ab Lohnpfändung geht das Geld dann auch pünktlich ein.

Ansonsten: lasse dich weder auf ein Gespräch noch auf eine Diskussion mit ihm ein. Und frage nach bei der Polizei, ob du ein Kontaktverbot erwirken kannst. Dafür müsstest du auch Strafanzeige gegen ihn stellen.

https://www.familienrechtsinfo.de/eherecht/kontaktverbot/

Das tut mir natürlich sehr leid für dich, keiner hat es verdient so ekelhaft von seinem eigenen Vater behandelt zu werden! Wenn er kein Unterhalt zahlt und es auch vehement verweigert, müsstet ihr einen Gang zum Jugendamt machen und einen Unterhaltsvorschuss beantragen oder ihr verklagt ihn auf die offen stehende Summe! Oder ihr veranlasst eine Gehaltspfändung! Dein Vater ist unterhaltspflichtig solange du noch nicht verheiratet bist oder du deine Berufsausbildung/Studium noch nicht abgeschlossen hast. Außerdem wäre es ratsam das ihr gegen deinen Vater bei der Polizei Strafanzeige erstattet wegen den Beleidigungen und wegen den Gewaltandrohungen, außerdem liegt auch noch Nötigung im Raum. Ich wünsche dir und deiner Mutter viel Erfolg bei der Sache.


sassenach4u  13.07.2022, 06:10

Nach dem 18. Lebensjahr gibt es keinen Unterhaltsvorschuß mehr.

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Wenn Deine Mutter und Du real in wirtschaftlichen Nöten seid, könnt Ihr (ergänzende) Leistungen nach SGB II beantragen.

Hinsichtlich erfolgter Gewaltandrohungen durch Deinen Vater solltet Ihr Anzeige erstatten.

Gleich noch eine Anzege dazu packen wegen Bedrohung.
Und wenn er Dich angreift, dann hau das Schwein platt.