Urteil: Guthaben auf Prepaidkarten darf nicht verfallen

7 Antworten

Hallo,

meines Wissens darf ein Guthaben nicht verfallen. Der Vertragsanbieter (auch Prepaid kommt nur durch einen Vertrag zustande...) hat dafür Sorge zu tragen. Wenn ALDITALK in regelmässigen Intervallen eine Deaktivierung der Prepaidkarte "androht", so das Guthaben bei E-Plus o.ä. "eingefroren" und nur dann wieder freigegeben wird, wenn eine Zahlung an ALDITALK bzw. E-Plus erfolgt, so frage ich mich, wo hier der Sinn eines Gerichtsurteiles zum Verbraucherschutz besteht, wenn ALDITALK und E-PLUS fast kriminell dieses umgehen...

Das Guthaben verfällt ja auch nicht. Es wird lediglich die Karte deaktiviert, wenn für einen entsprechend langen Zeitraum keine Aufladungen erfolgen. Eine Deaktivierung hat auf Dein Guthaben überhaupt keinen Einfluß, Du kannst es Dir auszahlen lassen.

Es ist noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema gefallen. Eine Klage (die bei Verlust mehrere tausend Euro kosten würde) würde ich begrüssen - aber wer macht den "Anfang"? Auch alle anderen Anbieter haben dieses Urteil nicht umgesetzt, heißt immer EINZELENTSCHEIDUNG, und deren Anfechtung hält wegen der Kosten kein normaler Verbraucher durch. Ebenso besteht schon seit einem Jahr die Verordnung, dass Mobilfunkverträge mit 24 monatiger Laufzeit ungültig sind, KEINER hält sich daran. Oder die andere Vorschrift: Rufnummernportierung / Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden, das dauert immer noch 2 - 3 Wochen.


Marubeni  04.05.2013, 11:33

Totaler Quatsch. Es gibt natürlich ein rechtsgültiges Urteil. Und Laufzeitverträge bis zu 24 Monate sind ebenfalls erlaubt - nur nicht über 24 Monate. Solltest dich mal richtig informieren, anstatt peinliches Halbwissen kundzutun. Das war übrigens schon Mitte 2012 so, nicht erst jetzt.

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Mir ist kein Urteil bekannt, dass eine Deaktivierung des Zugangs unzulässig wäre. Aber das Guthaben darf nicht einfach verfallen. Die Anbieter sagen sich, dass ein Konto unter einem gewissen Mindestverbrauch für sie nicht lohnend sei. Dies kann man ihnen nicht verdenken und ist juristisch wohl auch nicht anfechtbar. Logischerweise musst Du die Rückzahlung unter Angabe einer Bankverbindung verlangen. Dies geschieht sinnvollerweise per Brief. Telefonisch wäre mir 1. zu teuer 2. die Gefahr von Missverständnissen und Übermittlungsfehlern bei der Kontonummer wäre mir zu groß.

wenn Du die Karte gerne kündigen und das restliche Guthaben zurückerstattet haben möchtest, müsstest Du dich, meiner Erfahrung nach, in diesem Falle direkt an E-Plus wenden, was Du eingangs ja auch schon getan hast. Alternativ zur Kontaktaufnahme per eMail, wäre der E-Plus Kundenservice auch unter der 0177-1150 erreichbar.

Oder aber Du wendest Dich direkt in schriftlicher Form an den Anbieter. Dort müsstest Du dann die personifizierten Daten (Name, Anschrift) angeben und die Bankverbindung, auf die das restl. Guthaben überwiesen werden soll. Zusätzlich könntest Du noch den Abschalttermin nennen (zu welchem Datum Du die Karte deaktiviert haben möchtest), sowie den noch vorhandenen Guthabenbetrag.

Dieses Schreiben zusammen mit einer Kopie des Personalausweises zur vollständigen Identifikation und der Simkarte verschicken.

es fällt aber bestimmt ein Bearbeitungsgebühr an, so daß Du von den 41 € vielleicht noch 20 - 25 überwiesen bekommst.