Urlaubsanspruch im Abschlussjahr der Ausbildung

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Du hast einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, da deine Prüfung nach dem 30.06. statt findet. Dieser liegt bei Volljähringen bei 20 Tagen.

Du hast für jeden voll gearbeiteten Monat 1/12 des Jahresurlaub zu beanspruchen. Wenn du schon deinen kompletten Jahresurlaub genommen hättest, bräuchtest du nichts zurück zahlen, hättest aber beim neuen Arbeitgeber auch keinen Anspruch mehr für das laufende Jahr.

20 Tage (gesetzlicher Mindesturlaub), da die Prüfung in der zweiten Jahreshälfte ist.