Unterstellt dass Ich Diebstahl begangen bin, gekündigt deswegen?

4 Antworten

Anzeigen kannst du jemanden immer aber das bedeutet noch lange nicht das du auch im Recht bist und Recht bekommst. Hör in der Hinsicht auf deinen Anwalt, Frist ist abgelaufen und du kannst nichts beweisen..

Du könntest denjenigen der dich wieder besseres Wissens des Diebstahls beschuldigt hat wegen falscher Beschuldigung einer Straftat anzeigen. Die Verjährungsfrist für dieses Vergehen (das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr) ist noch nicht abgelaufen.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Sache ist durch. Da gibt's nichts anzuzeigen und beweisen kannst du erst recht nichts

Was hat Dein Rechtsanwalt gesagt?

Kündigungsschutzklage >>> Frist 3 Wochen >>> abgelaufen ! Fertig

Soweit wohl korrekt.

§ 164 Falsche Verdächtigung§ 187 Verleumdung

Lass Dich in dieser Richtung beraten. Dann fordere als Nebenkläger Schadenersatz.

Frag den Anwalt.