Unterschreibt man, wenn man Bürgergeld bezieht, dass man Arbeit sich suchen muss?

9 Antworten

Das was du vermutlich meinst ist der Kooperationsplan (früher Eingliederungsverebinbarung) und die muss nicht zwangsläufig unterschrieben worden sein, um Jobangebote zu erhalten. Bei einem Jobangebot ist eine Rechtsfolgenbelehrun (RFB) dabei und die sollte der Bürgergeld-Bezieher mal lesen. Man muss sich darauf bewerben oder gute Gründe liefern, wieso man es nicht getan hat. Z.b. bei Unzumutbarkeit.

Normalerweise sind mit dem Bezug von staatlichen Leistungen wie Bürgergeld bestimmte Verpflichtungen verbunden, wie beispielsweise die Suche nach Arbeit. Ob diese Verpflichtung besteht, hängt von den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Landes ab. Es ist möglich, dass er diese Verpflichtung akzeptiert hat, als er den Antrag auf Bürgergeld gestellt hat. Wenn er sich unsicher ist, sollte er die erhaltenen Unterlagen überprüfen oder sich an die zuständigen Behörden wenden.

Mitwirkungspflicht bei Bürgergeld

Folgende Mitwirkungspflichten sind grundsätzlich vorgesehen:

an jedem Werktag postalisch und persönlich erreichbar sein

regelmäßig Termine bei Ihrem Arbeitsvermittler wahrnehmen

angeforderte Unterlagen zügig und vollständig vorlegen

an zumutbaren Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen

Maßnahmen nicht eigenwillig und ohne Rücksprache abbrechen

aktive Arbeitssuche betreiben und diese auf Verlangen nachweisen

zumutbare Arbeitsplätze annehmen

kurz andauernde Ortsabwesenheiten melden

Abwesenheiten von mehr als drei Tagen zum Beispiel für Urlaub vorab beantragen

sich wirtschaftlich verhalten und sparsam haushalten

auf Verlangen einen Amtsarzt aufsuchen oder eine psychologische Untersuchung auf sich nehmen

Krankmeldungen rechtzeitig beim Jobcenter abgeben

https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/basic/mitwirkungspflicht/#:~:text=Folgende%20Mitwirkungspflichten%20sind%20grunds%C3%A4tzlich%20vorgesehen,Unterlagen%20z%C3%BCgig%20und%20vollst%C3%A4ndig%20vorlegen

Woher ich das weiß:Recherche

Natürlich muss man sich bemühen Arbeit zu finden, sonst werden die Leistungen irgendwann gekürzt. Ist halt eben doch kein Schlaraffenland hier.

LottoOtto99  07.05.2024, 10:56

Fallt doch nicht auf so einen schlechten Troll rein!

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Wer Bürgergeld (was früher Arbeitslosengeld hieß) bekommen will, muss sich Arbeitssuchend melden.

Agamemnon712  07.05.2024, 11:16

Bürgergeld hieß vorher Arbeitslosengeld 2 (aka "Hartz IV").

Bis 2005 gab es sog. Arbeitslosenhilfe vom damaligen Arbeitsamt, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr bestand.

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