Unterschreibt man, wenn man Bürgergeld bezieht, dass man Arbeit sich suchen muss?
Es geht um ein muslimischen alten Kollegen aus dem Gazastreifen. Er hat Bürgergeld beantragt und bezieht es jetzt und er kriegt wohl ständig Briefe von wegen Arbeit aber er hat nix unterschrieben, wo drinne steht. Er muss Arbeit suchen von selbst.
9 Antworten
Das was du vermutlich meinst ist der Kooperationsplan (früher Eingliederungsverebinbarung) und die muss nicht zwangsläufig unterschrieben worden sein, um Jobangebote zu erhalten. Bei einem Jobangebot ist eine Rechtsfolgenbelehrun (RFB) dabei und die sollte der Bürgergeld-Bezieher mal lesen. Man muss sich darauf bewerben oder gute Gründe liefern, wieso man es nicht getan hat. Z.b. bei Unzumutbarkeit.
Normalerweise sind mit dem Bezug von staatlichen Leistungen wie Bürgergeld bestimmte Verpflichtungen verbunden, wie beispielsweise die Suche nach Arbeit. Ob diese Verpflichtung besteht, hängt von den Gesetzen und Regelungen des jeweiligen Landes ab. Es ist möglich, dass er diese Verpflichtung akzeptiert hat, als er den Antrag auf Bürgergeld gestellt hat. Wenn er sich unsicher ist, sollte er die erhaltenen Unterlagen überprüfen oder sich an die zuständigen Behörden wenden.
Mitwirkungspflicht bei Bürgergeld
Folgende Mitwirkungspflichten sind grundsätzlich vorgesehen:
an jedem Werktag postalisch und persönlich erreichbar sein
regelmäßig Termine bei Ihrem Arbeitsvermittler wahrnehmen
angeforderte Unterlagen zügig und vollständig vorlegen
an zumutbaren Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen
Maßnahmen nicht eigenwillig und ohne Rücksprache abbrechen
aktive Arbeitssuche betreiben und diese auf Verlangen nachweisen
zumutbare Arbeitsplätze annehmen
kurz andauernde Ortsabwesenheiten melden
Abwesenheiten von mehr als drei Tagen zum Beispiel für Urlaub vorab beantragen
sich wirtschaftlich verhalten und sparsam haushalten
auf Verlangen einen Amtsarzt aufsuchen oder eine psychologische Untersuchung auf sich nehmen
Krankmeldungen rechtzeitig beim Jobcenter abgeben
Natürlich muss man sich bemühen Arbeit zu finden, sonst werden die Leistungen irgendwann gekürzt. Ist halt eben doch kein Schlaraffenland hier.
Wer Bürgergeld (was früher Arbeitslosengeld hieß) bekommen will, muss sich Arbeitssuchend melden.
Bürgergeld hieß vorher Arbeitslosengeld 2 (aka "Hartz IV").
Bis 2005 gab es sog. Arbeitslosenhilfe vom damaligen Arbeitsamt, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr bestand.