Unterschied Britisches und deutsches Recht

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Die angelsächsische Tradition des Rechts (heute im Groben überall dort wo Englisch gesprochen wird) ist seiner Entstehung nach germanisches Recht.

Das kontinentaleuropäische Recht entstammt seines Ursprungs nach der römischen Rechtstradition: Karl der Große hat es eingeführt und auf dem Kontinent verbreitet.

Aus diesen Tradtionen ergibt sich folgendes: angelsächsisches Recht: wie bei den Germanischen und Keltischen Stämmen: der Thing - die VErsammlung der freien Männer spricht das Recht -> so haben im Angelsächsischen Recht die Schwurgerichte (mit Bürgern) eine große BEdeutung. Dazu werden Richter durch die Bürger gewählt - jedenfalls in den USA (für Gb weiß ich nicht) Der Richter ist im angelsächsischen Recht mehr Moderator.

Im deutschen-römischen Recht werden die Richter durch den Staat eingesetzt und spielen eine größere Rolle (mehr Macht) - sie entscheiden über Schuld und Strafe. Die Obrigkeit richtet, trotz GEwaltenteilung ist der Richter enger an den Staat gebunden als im angelsächsischen Recht.

Ein weiterer Unterschied ist die Tradition der Präzidenzfälle - im angelsächsischen Recht haben Präzidenzfälle fast Gesetzescharakter. Im kontinentaleuropäischen Recht kann jeder Richter auch konträr zu allen vergleichbaren Fällen entscheiden.

Generell ist das angelsächsische Recht liberaler , in dem Sinne, dass das individiuelle Rechte gegenüber dem Staat höher gewertet werden während das deutsche Recht dem Bürger mehr Pflichten im VErgleich zu den Rechten abverlangt- Resultat auch der frühen bürgerlichen Revoltution in England.