Universität Prüfung "Nicht Teilgenommen" - Pflichtprüfung?
Hab folgende E-Mail bekommen:
Sehr geehrter Herr --,
aufgrund unserer Aktenlage bzw. den Daten in der elektronischen Prüfungsverwaltung müssen wir ihnen mitteilen, dass Sie im letzten Semester an folgender/folgenden Prüfung/en teilnehmen mussten und dieses nicht getan haben:
--
Aufgrund dessen wird ihnen bei oben genannter Prüfung ein Nicht Teilgenommen/N.T. eingetragen und Sie verlieren dadurch einen Prüfungsversuch. Sie können innerhalb der nächsten 2 Wochen erläutern, welche nicht von ihnen zu vertretende Gründe zur Nichtteilahme an der Prüfung geführt haben, damit ihnen der Prüfungsversuch wieder gutgeschrieben werden kann.
Die Lage sieht folgendermaßen aus: hab einen Ausbildungsplatz bekommen für dieses Jahr also hab ich nach paar Semestern aufgehört zur Uni zu gehen. Eltern und die Frau bei der Agentur für Arbeit meinten wegen Versicherungen und was weiß ich wäre es besser, wenn ich mich nochmal für ein Semester einschreibe, auch wenn ich zu keiner Vorlesung hingehe, bis ich dann halt die Ausbildung anfange.
Heute hab ich diese E-Mail bekommen und ich bin nicht sicher wie ich darauf reagieren soll. Ich fände es schade wenn ich einfach so nen Prüfungsversuch verliere. Ich vermute mal der Grund "ich hab nen Ausbildungsplatz gefunden" ist nicht genug damit die mir den Prüfungsversuch wieder gutschreiben?
Ich weiß ja nicht was in der Zukunft noch passiert, vielleicht will ich später weiter studieren und kann dann nicht wegen dieser einen Prüfung oder so...
2 Antworten
Ich sehe in dem Fall keine Chance, den Prüfungsversuch zu retten. Dafür würde höchstens eine attestierte Krankheit oder ein persönlicher Härtefall in Richtung Tod eines nahen Verwandten geltend gemacht werden können. Beides kannst du aber natürlich nachträglich nicht nachweisen.
Das einzige, was du positiv für dich mitnehmen kannst, ist die Tatsache, dass du noch zwei Versuche hast und dass du jetzt weißt, dass du automatisch zu wichtigen Prüfungen angemeldet werden kannst und dich aktiv von diesen abmelden musst, wenn du sie nicht ablegen willst ;)
Prüfe dafür am besten schon mal jetzt die Fristen zur Prüfungsan- und -abmeldung, damit du in diesem Semester weißt, wann du in deinen Account schauen musst. Auch in deine Prüfungsordnung solltest du nochmal schauen, nur damit du nichts übersiehst. In manchen Ordnungen steht so etwas wie "Prüfung xyz abzulegen bis zu spätestens dem x-ten Semester". Und eine Nicht-Teilnahme könnte hierbei unter Umständen anders als ein Nicht-Bestehen trotz der Anmeldung auf das Zeitkonto angerechnet werden.
Beste Grüße!
Es ist nur leider durchaus üblich, dass so ein Attest innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingereicht werden muss. Und dabei geht es schnell mal nur um drei Tage. Klar, kann das an deiner Uni auch anders sein, aber darauf wetten würde ich nicht. Deswegen meinte ich auch, dass ein nachträglicher Nachweis in der Regel sehr schwierig ist.
Was Du in Deiner Freizeit machst ist denen total egal. Staune das die im Nachhinein noch fragen, ob es einen Grund gibt. Grund wäre Krankschreibung. Man muss sich wenn es möglich ist immer vorher von der Prüfung abmelden. Oder sich, wie auch in jedem Job, krank melden mit Krankenschein.
Wie wäre es denn mal mit entscheiden Studium oder Ausbildung. Und bloss weil ein Versuch futsch is, is ja nich das Modul pfutsch oder. (Jede Uni/Studiengang hat da ja eigene Regeln)
Kritisch wird es erst, wenn man eine Prüfung/Modul entgültig nicht bestanden hat.
Um zukünftigen Fehlern vorzubeugen informier Dich ordentlich (Prüfungsordnung etc......)
Das stimmt, ich hab dann ja noch 2 Versuche. Ich hatte mich ja nicht angemeldet für die Prüfung, deshalb kam die E-Mail überraschend.
Danke.
An den meisten Hochschulen ist man automatisch angemelden bei Pflichtprüfungen.
ne krankschreibung krieg ich bestimmt. hab arthrose und kann oftmals nicht laufen wegen den schmerzen, die ärztin meinte wenn ich mal ein attest brauche krieg ich das. Danke