Unfall, wer trägt die Schuld?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist Blödsinn und dein Bekannter sollte Widerspruch einlegen. Der Kläger hat, wenn er einparkt, genauso nach allen Seiten zu schauen, ob sich kein Hindernis irgendwo befindet. Dein Bekannter wohnt auf dem Grundstück und wenn seine Ausfahrt nicht anders geht als über den Parkplatz des Klägers, müssen eben beide richtig gucken. Der Kläger kann sich nicht davon freisprechen, dass für ihn diese Pflicht entfällt. Gerade beim Rückwärtsfahren obliegt besondere Vorsicht und Umsicht.

=> => => Rechtsanwalt!!!

man kann doch den ET nicht freisprechen

Richter können alles, aber Du hast ja von der Klage und nicht von dem Urteil berichtet. Normalerweise wird bei solchen Fällen die Schuld 50:50 geteilt.