Umstieg von a1 auf a2 wann?

3 Antworten

Hallo,

du kannst bereits jetzt mit "der Ausbildung" beginnen, was aber nicht erforderlich ist, da du die Prüfung erst einen Monat bevor die Fahrerlaubnis erteilt werden kann, ablegen darfst.

Das ist der 20. Juli 2017 - Fahren darfst du erst ab dem 20. August 2017.

Es ist zwar nur die praktische Prüfung Pflicht, aber ein paar Übungsstunden werden sicher erforderlich sein. Das liegt im Ermessen des Fahrlehrers.

Den zeitlichen Ablauf besprichst du am besten bereits jetzt mit der Fahrschule.

Viele Grüße

Michael


20.07.2017 Aufstiegsprüfung

Teilzitat aus §17 Abs. 2 FeV
"Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 oder bei Erreichen des in § 10 Absatz 1 genannten Mindestalters abgenommen werden."

Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.

 Und dafür braucht man nicht mal 4 Wochen das schafft man in kürzerer Zeit und erst Recht nicht 6 Monate vorher sind die 2 Jahre rum kann man sich für den Einfachen Aufstieg anmelden eher lohnt es sich nicht .