Umgangsrecht gesetzesregelung zum abholort?

3 Antworten

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So richtig ein Gesetz gibt es nicht, aber du kannst die Hälfte der Kosten geltend machen. Das selbe Problem hatte ich damals auch. Meine Ex hat geplant 30 Km von mir wegzuziehen und ich könne dann gucken wie ich den Jungen hin und zurück bekomme. Wäre dann mein Problem bla blumm... Die Richterin hat sich da ganz klar zu geäußert. BEIDE haben dafür Sorge zu tragen, dass das Kind hin und zurück kommt. Da ich ein Auto habe, hat sie dann gemeint, dass ich zwar jedesmal fahren könnte, um die Sache einfacher zu gestalten, ABER die Mutter habe sich in allen Fällen zu 50 % an den Kosten zu beteiligen. Das könne sie (die Richterin) aber auch festlegen, falls die Mutter von selbst nicht einsichtig genug ist. Da ich Junior jedes Wochenende habe, war das meiner HartIV-Ex ein bischen zu viel und zog nur 13 Km weit weg. ^^ Was speziell im Ausnahmefall mit dem Abholort jetzt ist, weiss ich nicht so genau. Aber ich würde sagen, hol dein Kind ab. Wenn das jetzt immer der Abholort wird, dann sagt ihr ganz klar, dass sie sich an den Kosten beteiligen muss.


gelib 
Fragesteller
 25.12.2010, 08:36

Der Wohnort ist 5 km von meinem Wohnort entfernt, ich soll ihn aber von ihrem LG, der 30 km weit weg wohnt abholen und abends um 19 Uhr wieder zurückbringen. Ich hätte ihn ja auch abgeholt, aber es ist einfach so, dass es ziemlich gefährlich ist abends bei dem Wetter so weit zu fahren und ich meine beiden Stiefkinder und meinen anderen kleinen Sohn mit im Auto habe. Ich habe ihr vorgeschlagen, dass ich ihn am nächsten Tag mittags zurück bringe, doch das kam nicht in Frage.

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asmodii  25.12.2010, 08:38
@gelib

Dann regel es anders. Beispielsweise holst du ihn und sie holt ihn sich zurück. Ist auch eine Möglichkeit. Ansonsten gehst du halt zum Jugendamt und bittest sie um Hilfe, da deine Ex zu keinen Gesprächen bereit ist und alles unangenehme immer auf dich abwälzen will. Muss sie eben schauen wie sie euer Kind zurückholt. Das Thema ist beim JA Routine und die wissen wie sie mit solchen "Mamas" umgehen müssen. Nur weil das Kind bei der Mutter lebt heißt das nicht, dass sie das absolute sagen hat. Auch du hast da Rechte. Das vergessen die Muttis nur mal gerne und nutzen das Kind als Druckmittel, was nicht nur unfair und ein Zeichen von Unreife, sondern auch absolut unsinnig und seltendämlich ist.

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gelib 
Fragesteller
 25.12.2010, 08:43
@asmodii

Das macht sie nicht, denn es wäre ja meine Aufgabe und wenn ich ihn sehen will, dann hole ich von da ab und bringe ihn auch wieder zurück. JA nützt mir heute leider nichts, aber in Zukunft werde ich es ganz genau regeln. Es ist aber Weihnachten und auch jetzt gibt es Ärger.

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asmodii  25.12.2010, 08:52
@gelib

Was die Ex da sagt ist absoluter Schwachsinn. Auch sie hat ihren Teil dazuzutragen. Das kannst du im Notfall sogar vor Gericht regeln, wenn es ihn ihr bischen Hirn nicht rein will. (Sorry, dass ich jetzt Gas gebe, aber das Thema regt mich immer wieder neu auf). Sie braucht sich da absolut nichts einzubilden. Du kannst mir glauben, dass ich das Thema schon durch habe und sehr genau weiss was Sache ist. Wenn du böse wärst, dann würdest du jetzt spitzfindig werden und es als beginnenden Kindesentzug werten. Heißt jetzt nicht, dass du auf Crashkurs gehen sollst, aber ich würd mir das nicht gefallen lassen. Ausnahmefälle sind was anderes und man(n) mag gern mal entgegenkommen, aber nicht zu Deppen machen lassen. Definitiv ab zum JA und da die Sache regeln, denn so gehts einfach nicht.

Für heute würde ich sagen, dass du einfach fährst und dein Kind holst. Mach dir keinen Kopf und denk an deinen Sprössling. Er/sie wird deinen Einsatz zu schätzen wissen. Versuch dich nicht zu ärgern an Weihnachten. Tut mir echt leid, dass du dich mit sowas rumschlagen musst. Diesen Rotz brauchst jedenfalls nicht auf Dauer mitzumachen. Das kann ich dir jetzt schon versichern.

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sumba  25.12.2010, 12:13

hätte deine ex schneid, wäre dieser schwachsinn in der nächsten instanz gekippt worden. kosten des umgangs trägt der umgangsberechtigte. der betreuende elternteil trägt keine kosten und muss keine kosten tragen, es sei denn es werden wege geschaffen die über 150 km liegen. mein ex muss jeden sommer 26-30 km mehr in kauf nehmen, entweder er tut es oder der umgang fällt aus.

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asmodii  25.12.2010, 14:15
@sumba

Da träumst du aber nur von. Aber deine Worte sprechen ja für sich. Was für beschissene Muttis ^^

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gelib 
Fragesteller
 26.12.2010, 22:41
@asmodii

Ich gebe asmodii Recht und zwar als die Frau des Fragestellers. Ich habe auch zwei Kinder mit meinem Ex und wir regeln es so, dass mal ich sie bringe oder hole oder er. Und die Frauen, die unbedingt auf IHR Recht bestehen, nur um den EX eine rein zu würgen, machen ihren Kindern das Leben damit zur Hölle. An der Stelle liebe Grüße an sumba ...

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sumba  27.12.2010, 14:14
@asmodii

träume ich nicht. ich hab meinem ex erklärt was billigkeit ist, erst diesen sommer hab ich ihm das erklären lassen. somit darf er jeden sommer 30 km umweg in kauf nehmen um sein kind zu sehen. denn die müssten wir sonst laufen :) dafür bring ich ihn aber auch zum bahnhof damit kv nicht laufen muss. aber im streit wollte er auch auf irgendwelche faxen aus dem beschluss hinweisen. daraufhin wurde ihm erklärt was billig ist und das er bis zu 150 km billigend in kauf nehmen muss. zudem ist es nicht jedes we woanders sondern kontinuierlich dieselbe adresse für vier monate im jahr. den rest des jahres ist es meine wohnungstür.schönen gruß gelib: aber meinem ex kannst du nix erklären noch klären. dem kannst du es nur sagen und auffordern das so zu tun. da er die meiste zeit eh "seine rechte" nicht wahrnimmt, gehts halt nicht anders. das recht ist nun mal so: der uet holt und bringt das kind und er trägt die kosten des umgangs. das ist laufende rechtsprechung.

@asmodi: da ich so beschissen bin als muddi, trag ich dem kv das kind sogar hinterher und zwinge ihn zum umgang. von sich aus kommt er ja nicht drauf.

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gelib 
Fragesteller
 28.12.2010, 08:45
@sumba

das klingt ziemlich verbittert, aber es gibt auch Väter, die ihre Kinder gerne bei sich haben und sich darum kümmern. Doch meine Ex erschwert den Umgang ungemein. Erst war er angeblich krank und konnte nicht kommen, habe ihn aber draußen im Spätherbst ohne Jacke rumlaufen sehen, dann hat sie ihm vorgeschlagen auf die Kartbahn zu gehen, anstatt zu mir, klar wollte er es gerne tun, da er noch nie dort gewesen ist und dann sagt sie mir, ich soll ihn von ihrem LG holen, da ich ja nicht bestimmen kann wo sich aufhalten und wenn ich ihn sehen möchte, dann werde ich es tun. Mir blieb ja auch nichts anderes übrig, aber kann es sein, dass ihre sie ihre Mach ausnutzt und mit unserem Sohn Druck ausüben darf? Jetzt kommt wieder das Nächste, er kommt erst nächste Woche dienstags zu mir und nicht sonntags für eine Woche, da sie ja Termine mit ihm hat. Warum muss ich denn immer darum kämpfen, nur um meinen Sohn zu sehen? Er ist gerne bei uns, vielleicht ihrer Meinung nach auch zu gerne. Und es geht hier auch nicht, ums Benzingeld, obwohl das Finanzielle durchaus eine große Rolle spielt, da wir insgesamt 4 Kinder zu versorgen haben und das Geld sehr knapp ist. Vielleicht kannst Du jetzt verstehen warum viele Männer sich über die "beschissenen Muttis" aufregen...

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Wenn die Vereinbarung lautet, das du das Kind bei der Mutter am Wohnort abholst, kann sie es nicht verlangen. Wenn man es ganz genau nimmt müsste sie das Kind dort abholen und du dann wie vereinbart bei ihr zu Hause. Ich würde aber jetzt wegen 1 x nicht so einen Aufstand machen...du schreibst nicht um wieviel Km es sich handelt und vor Allem wie alt das Kind ist. Bei Kids ab 12 würde ich mich schon mal darauf einstellen das sich der Abholort mal spontan ändert, da sie dann öfter mal bei Freunden übernachten wollen. Du solltest im Interesse des Kindes da etwas flexibel sein. Wenn es allerdings deine finanziellen Verhältnisse übersteigt und es überhand nimmt würde ich ganz vernünftig mit der Mutter sprechen und eine neue Vereinbarung treffen. Wenn das nicht klappt müssen es wiedermal die Gerichte klären. Bei all deinen Überlegungen zu diesem Thema beachte bitte: möchte das Kind an dem anderen Ort sein oder hat die Mutter es dort "abgestellt" wenn es der Wunsch des Kindes war sei bitte flexibel und hole es dort ohne Streit ab denn solche Ausflüge (auch über Nacht) gehören zur Entwicklung des Kindes/Jugendlichen dazu, wenn diese mit Streit belastet sind und das Kind das Gefühl bekommt das dies nicht erwünscht ist kann das zu Problemen führen die weit schlimmer sind als ein bisschen Benzingeld mehr.

bis zu 150 km können von dir verlangt werden zu fahren (eine strecke) somit ist es für dich kein problem das kind aus dem 30 km entfernten ort abzuholen und wieder hinzubringen, wenn das der derzeitige hauptaufenthalt der mutter ist. man kann sich auch sinnlos über sachen aufregen. entweder ihr werdet euch einig oder du lässt den umgang einfach sein, wenn du keinen wert drauf legst.


gelib 
Fragesteller
 27.12.2010, 08:09

Sag mal, hat er Dich verlassen? Das ist doch echt krank!

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sumba  27.12.2010, 14:15
@gelib

nein ich habe ihn verlassen. er ist krank.

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