Braucht man Abitur um Polizist zu werden?

19 Antworten

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Gehobener Dienst (Laufbahngruppe 2)

Ja

Abzeichen: Silberner Strich->Polizeikommisar-anwärter, 1silberner stern->Polizeikommisar, 2sterne->Polizeioberkmisar, 3Sterne->Polizeihauptkommisar A11 4Sterne->Polizeihauptkommissar A12 5Sterne->erster Polizeihauptkommissar

Mittlerer dienst:

Nein

Abzeichen: Blauer Streifen-> polizeimeisteranwärter 2Blaue Sterne->Polizeimeister 3Blaue Sterne->Polizeiobermeister 4Blaue Sterne->Polizeihauptmeister 5Blaue Sterne->Polizeihauptmeister mit Zulage

In den höheren Dienst kann man so nicht einsteigen, diesen erreicht man nur über den gehobenen Dienst.

Vllt konnte ich dir ja helfen? Lg

In die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes (Schutz- und Kriminalpolizei) kann nur eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen),

  • die erste oder zweite juristische Staatsprüfung mit Prädikat, d.h. mit mindestens befriedigendem Erfolg absolviert hat,

  • ein anderes geeignetes wissenschaftliches Hochschulstudium (Wirtschafts-, Sozial-, Politik-, Betriebswissenschaften etc.) mit überdurchschnittlichen Erfolg absolviert haben (Absolventen von Fachhochschulen erfüllen diese Voraussetzungen nicht!!!),

  • zum Einstellungstermin – in der Regel der 1. Oktober – das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • polizeivollzugsdiensttauglich ist. Die Tauglichkeit wird durch eine polizeiärztliche Untersuchung im Rahmen des Auswahlverfahrens abgeprüft, u.a. darf eine Augenfehlleistung nicht mehr als

–2,0dpt bzw. +2,5dpt betragen,

  • als Bewerberin mindestens 160 cm und als Bewerber mindestens 165 cm groß ist,

  • einen Schwimmfähigkeitsnachweis (mind. das Schwimmabzeichen BRONZE – nicht älter als fünf Jahre -) besitzt,

  • im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist, Die Bewerberinnen/Bewerber müssen nach Ihrer Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet sein (u.a. einwandfreier Leumund, keine Vorstrafen) und sich einem entsprechenden Auswahlverfahren unterziehen.

Für weitere Informationen steht Ihnen im Stab des Polizeipräsidenten Frau Schliszio PPr St 3112 Tel. 4664-903112


PepsiMaster  11.10.2010, 22:24

schön kopiert und eingefügt ... es gibt aber außer der Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes auch noch die Laufbahn des gehobenen Dienstes und in manchen Bundesländern auch den mittleren Dienst .... mit anderen Voraussetzungen.

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Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt in erster Linie davon ab, für welche Laufbahn man sich bewirbt.

Für die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst reicht ein Realschulabschluss aus (bzw. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung). Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird man zum Polizei- bzw. Kriminalmeister ernannt (Beförderungsämter: Polizeiobermeister und -hauptmeister). Dieser Einstieg ist aber nicht mehr in allen Bundesländern möglich, einige Bundesländer haben den mittleren Polizeivollzugsdienst bereits vollständig abgeschafft.

Für den gehobenen Polizeivollzugsdienst benötigt man Abitur/Fachhochschulreife. Die Ausbildung besteht hier aus einem ca. dreijährigen Studium mit theoretischen und praktischen Semestern bzw. Modulen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird man zum Polizei- bzw. Kriminalkommissar ernannt. In einigen Bundesländern ist nur noch dieser Einstieg bei der Polizei möglich.

Die Anzahl und die Farbe der Sterne auf der Schulter gibt an, welchen Dienstgrad der Polizeibeamte hat.

Das kommt darauf an, ob die Jurisidktion (meist das Bundesland) als Dienstherr der jeweiligen Polizei noch eine mittlere Laufbahn "Polizeimeister, Wachtmeister, usw.) hat oder ob nur noch ein gehobener und höherer Dienst (Kommissar, usw.) besteht.

Mittlerer Dienst: Realschulabschluss reicht.

gehobener Dienst: Abitur!

In Hessen gibt es aber auch eine Wachpolizei: Zum dumm rumstehen reicht da wohl auch ein Hauptschulabschluss (nicht ganz sicher)


Silmarillion  10.10.2010, 23:05

Nicht auf der Höhe der Zeit die Antwort, sorry

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PepsiMaster  11.10.2010, 22:25
@docbde2

weiß ich ehrlich gesagt auch nicht ... außer dass Wachtmeister ein Dienstgrad im einfachen Dienst und nicht im mittleren Dienst ist, habe ich an der Antwort eigentlich nichts auszusetzen.

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Silmarillion  14.10.2010, 19:55
@docbde2

Weil die Eingangsvoraussetzungen vor ca 3 Jahren geändert wurden. Abitur (definitiv weiss ich das für NRW, aber in den anderen Bundesländern dürfte es nicht anders sein)

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PepsiMaster  15.10.2010, 00:02
@Silmarillion

@Silmarillion

soviel zum Thema gefährliches Halbwissen ...

an den Voraussetzungen wurde nichts geändert .. nicht vor ca. 3 Jahren, nicht in NRW und auch sonst nirgendwo.

Es stimmt zwar, dass in NRW (und einigen anderen Bundesländern) nur Bewerber mit Abitur o. Fachhochschulreife eingestellt werden, das liegt aber nicht an einer Änderung, sondern daran, dass es als Einstieg nur noch das Studium für den gehobenen Dienst gibt. Hier war Abitur schon immer Voraussetzung. Einige Bundesländer bieten auch noch die Ausbildung für den mittleren Dienst an, hier reicht ein Realschulabschluss.

An der Antwort von docbde2 ist wie schon gesagt (fast) nichts auszusetzen.

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Einstellungsvoraussetzungen Einstellung Einstellungsvoraussetzungen: deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Landes (Ausnahmen möglich) einwandfreier Leumund Besitz der Fahrerlaubnis Kl. B (in einigen Bundesländern reicht der Erwerb bis zum Ausbildungende aus) Mindest-/Höchstalter Mindestkörpergröße (abhängig vom Bundesland) Polizeidienstfähigkeit geordnete wirtschaftliche Verhältnisse Sporttest zusätzlich für den mPVD: Mittlere Reife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung gPVD: Fachhochschulreife oder Abitur hPVD: Hochschulabschluss (bevorzugt Rechtswissenschaft).

http://www.polizei-web.com/landespolizei/beruf-polizist