Überholverbot in der Probezeit?

9 Antworten

Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von  70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/

Ein Punkt in der Probezeit bringt immer Probezeitmaßnahmen mit sich. Es ist, wie du schon dem Link entnehmen kannst, ein sogenannter A-Verstoß.

Neben denn 70€ (ggf. zzgl. Bearbeitungsgebühren) und dem Punkt wird deine Probezeit um 2 Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar besuchen.

Findest du weiter unten im Text:

Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die  Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes  Aufbauseminar besuchen. Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr  250 bis 400 Euro.
Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr

Die Frage die du dir selbst stellen solltest ist, weshalb Du im Überholverbot überholst. Solchen Leute sollte man (insofern noch in der Probezeit) sofort einer MPU unterziehen. Geht gar nicht !

Wie hier auch einige schon geschrieben haben, wirst du um Punkte und einer daraus resultierenden Probezeitverlängerung nicht drumherum kommen. Selbst schuld kann man in diesem Fall nur sagen.

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

Überholen unter Nicht­beachten von Verkehrs­zeichen (VZ 276, 277) = 70 € + 1 Punkt in Flensburg

ergo ein A-Verstoß mit der zusätzlichen Folge : Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, soweit es sich um einen ersten ! A-Verstoß handelt.

Wenn Du deswegen nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren am Hals hast, bedeute ordnungswidriges Überholen im Überholverbot einen A-Verstoss , und damit als erstmalig grob auffällige Person in der Probezeit eine PZ-Verlängerung auf 4 Jahre samt kostenpflichtigem Aufbauseminar.

Zudem winken ein Punkt und ein Bussgeld zwischen 70 bis 100 Euro zzgl. Verwaltungsgebühren.