Trennungsjahr/Steuerklärung getrennt/Anklage?
Hallo zsm., ich bin seit Juli 22 getrenntlebend, mein noch Ehemann arbeitet 100% ,ich 50%. Wir hatten bis Ende 22 StKl 3 & 5, da wir jetzt getrennt sind, möchte ich die Steuererklärung getrennt machen. Beim Finanzamt haben die zu mir gesagt,ich kann das machen,da ich arbeitstätig bin und habe ganzes Jahr viel Steuern zahlen müssen (Stkl 5).Mein Mann droht mich mit Gericht,er meint ich bin verplichtet die St.erklärung zsm noch machen,da er sonst Nachzahlung bekommt. FA sagt ,er konnte mich anklagen,wenn ich z.b gar nicht gearbeitet hätte ,mein Mann ist zu 100% sicher,dass ich verlieren werde und noch Anwaltskosten und Schadenerzatz zahlen muss. Was stimmt jetzt?Aussage vom FA oder Anwalt von meinem Mann?
Bitte um die Hilfe
Vielen Dank
2 Antworten
Dein Mann hat Recht, dass Du zur gemeinsamen Veranlagung für 2022 verpflichtet bist. Das kann er notfalls auch einklagen. Allerdings muss Dein Mann Dir vorher schriftlich zusagen, dass er Dir alle finanziellen Nachteile aus dieser Zusammenveranlagung ab Juli 2022 ersetzt.
Zunächst musst du zwingend deine Steuerklasse ändern, dazu bist du verpflichtet. Bei einer getrennten Steuererklärung wirst du Geld zurückbekommen, dein "Mann" muss nachzahlen. Er hat dann das Recht, von dir 50% deiner Nachzahlung zu bekommen, denn damit wird seine Nachzahlung z.T. aufgefangen.
Insoweit hat er Recht. Würdet ihr sie gemeinsam machen und Geld rausbekommen, müsste er es allerdings auch mit dir teilen.