Trennung schulden wohnung?

3 Antworten

Du kannst ihre Einverständnis zur Wohnungskündigung einklagen. Aber auch das dauert.

Wenn sie tatsächlich eine "psychische Störung" hat, kann sich das ganz schön hin ziehen.

Ohne Anwalt wirst du da nicht weit kommen.

Da Du und Deine Frau den Mietvertrag unterschrieben habt wird das nicht funktionieren.

"Soll ich nur meinen teil der miete zahlen der wohnung und dem vermieter die situation erklären das er die andere hälfte bei meiner ex frau einklagen soll."

Ihr haftet beide gesamtschuldnerisch. Der Gläubiger kann sich aussuchen "von wem er sich das Geld holt".

Viel wichtiger ist jetzt, alle gemeinsamen Verträge (auch Konten) zu kündigen.

Wenn sie in Insolvenz ist, nützt dir die Klage nichts. Und natürlich kannst du mit dem Vermieter sprechen - aber ich vermute mal, dass ihn das nicht interessiert (es hat ja einen Grund, dass er den Vertrag mit euch BEIDEN) geschlossen hat.

Je nachdem, wo du wohnst, müsst ihr die Wohnung halt jetzt so schnell wie möglich kündigen und dann nehmen, was sich an Wohnraum bietet. Geht in Städten wie München aber eher schlecht...


chrisantz 
Fragesteller
 22.07.2019, 14:39

Ja wohne in der nähe von münchen. Freising. Auch da ist es schwer eine wohnung zu finden. Ich kann erst die wohnung kündigen wenn ich eine neue wohnung habe. Und muss in der zeit eben die 3 monate Kündigungsfrist. Auch noch die alte wohnung zahlen.

Sonst bin ich evtl obdachlos. So einfach wie sie hab ich es nicht. Klar durch ihre insolvenz seh ich eh kein geld. Aber dadurch würde die insolvenz sich auflösen durch neue schulden und eine strafe wegen betruges bekommen.

Das ist nicht fair das jemand sowas abzieht und noch so als gewinner aus der situation kommt

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ErsterSchnee  22.07.2019, 14:40
@chrisantz

Nein, weder Auflösung der Insolvenz noch eine Strafe wegen Betrug.

Wieso musst du zwei Wohnungen finanzieren, wenn du umziehst? Die neue Wohnung ist ja auch nicht ab sofort frei.

Und bei einer Trennung gibt es in den seltensten Fällen einen "Gewinner"...

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chrisantz 
Fragesteller
 22.07.2019, 14:43
@ErsterSchnee
  1. Wer im Insolvenzverfahren neue Schuldenmacht, muss diese vollumfänglich bezahlen.
  2. Die Restschuldbefreiung gilt demnach nicht für neue Schulden, die während der Insolvenz gemacht werden.
  3. Wer in der Insolvenz neue Schulden macht, obwohl er weiß, dass er diese nicht bezahlen kann, macht sich unter Umständen wegen eines Betrugs strafbar

Was ist jetzt richtig ?

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chrisantz 
Fragesteller
 22.07.2019, 14:44
@ErsterSchnee

Naja meist sind schon die wohnungen im folgemonat frei. Zb. Ab 1. august

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ErsterSchnee  22.07.2019, 14:57
@chrisantz

"macht sich unter Umständen wegen eines Betrugs strafbar"

Das wäre bei euch nicht der Fall...

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