Transgender Name aussuchen?
Wenn ein Transgender den Namen ändert, darf er/sie sich den Namen aussuchen oder dürfen dann die Eltern entscheiden. Oder die Eltern haben nur Mitrederecht oder das Kind hat nur Mitrederecht.
Endfrage: Wie läuft es ab wenn der Transgender den Namen ändert
3 Antworten
Es gibt manche Leute, die mit ihren Eltern darüber reden - insbesondere gibt es da ganz oft die Frage "Wie hättet ihr mich denn genannt, wenn ich so geboren wäre?"
Manchmal suchen sich die Transmenschen auch absichtlich einen Namen aus, den die Eltern schön fänden - in der Hoffnung, dass die Eltern so es eher schaffen, den Namen zu respektieren.
Zudem führt das oft zu besonders realistischen Namen - weil das eben Namen sind, die zur Herkunft, dem Nachnamen und der Altersgruppe passen. Ein 14jähriger Leon Wagner ist halt viel wahrscheinlicher, als ein 14jähriger Naruto Müller oder Frazer Schmidt.
Aber, das ist allein eine Entscheidung, die Eltern einzubinden. Man kann genauso auch die Eltern ausschließen. Oder, die Eltern wollen mit einem nichts zu tun haben - gäbe es so eine Regel, dass die Eltern entscheiden müssten, hätten ja die Transidenten, die von ihren Eltern rausgeschmissen wurden durchs Outing ein riesiges Problem.
Kann sein, dass es bei jüngeren Kindern im Grundschulalter anders läuft, aber bei denen müsste ich auch erst mal schauen, ob man da überhaupt den Namen angleichen kann.
In dem fall liegt die Entscheidung einzig beim Kind oder der betroffenen Person
Ablauf: Antrag an Gericht mit Empfehlung für die Gutachter dann Geld bezahlen dann sucht Gericht die Gutachter dann Termin bei den Gutachtern dann Gutachten fertig und dann Gerichtstermin da sagste deinen entgültige Namen der wird dann rechtlich und mit dem Antrag zum Amt wo die Geburtsurkunde liegt mit dem Schreiben die urkunde ändern mit der neuen Urkunde Perso etc beantragen und dann so weiter
Was genau entschieden? Das der Antrag rechtskräftig wird oder das bei Minderjährigen der Antrag überhaupt bearbeitet wird?
Die Entscheidung liegt allein bei der Transgender Person. Die Eltern haben da keine Entscheidung, vorallem weil (Soweit ich weiß), man den Namen rechtlich erst ändern kann wenn man volljährig ist.
vorallem weil (Soweit ich weiß), man den Namen rechtlich erst ändern kann wenn man volljährig ist.
Nein, das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das nicht mit der Verfassung zu vereinbaren ist. Sieht 1 BvL 38,40 und 43/92.
Deswegen muss das bei einem Gericht beantragt werden und von diesem Enschieden werden?