Hallo,

wenn ein "krankheitswertiger Leidensdruck" vorliegt und die entsprechenden OPs geeignet sind, das Leid zu lindern, bekommen auch cis Personen entsprechende Behandlungen von den Krankenkassen erstattet. Aber nur wenn eine pschotherapeutische Behandlung von mindestens sechs Monaten den Leidensdruck nicht lindern konnte.

Die Krankenkassen finanzieren sich übrigens nicht aus Steuergeldern.

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Hallo,

deutsche Krankenkassen dürfen nicht-binärgeschlechtlichen Personen die Kosten für eine Mastektomie nicht erstatten. Das hat das Bundessozialgericht festgestellt. Es muss auf eine neue Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschuss gewartet werden. Wann die kommt weiß niemand. Wir haben nicht einmal eine deutsche Version der ICD-11, die Rechtsgrundlage für das Urteil des BSG ist.

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/2023_10_19_B_01_KR_16_22_R.html

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Hallo,

die Natur denkt nicht, sie hat kein Ziel und keinen Willen. Wir alle sind das Ergebnis einer Reihe von Zufällen.

Was die Evolution und die Homosexualität angeht, ist das im Großen und Ganzen offenbar keine Eigenschaft die einen Nachteil darstellt.

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Hallo,

bei Grenzkontrollen wird es vielleicht etwas umständlicher, wenn du Medikamente hast, die nicht klar erkennbar sind. Das ist dann mitunter erstmal weg und geht in ein Labor um zu bestimmen was das ist.

Für die Reise wäre es praktisch zugelassene Medikamente in den Verpackungen zu haben, mit denen sie am Markt angeboten werden. Bei irgendwas wo im Beipackzettel steht, dass das für die Behandlung von Wechseljahrsbeschwerden ist, wird es an der Grenze sicher angenehmer, als wenn jemand denkt du schmuggelst Biowaffen und Drogen.

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Hallo,

das Selbstbestimmungsgesetz sieht keinen Antrag vor. Du gibst eine Erklärung ab.

Die Anmeldung für die Abgabe der Erklärung kannst du schriftlich oder persönlich beim Standesamt machen.

§ 4 Anmeldung beim Standesamt
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll. (...)

Die Anmeldung würde ich einfach schriftlich machen, da braust du keinen Termin für. Da reicht ein:

"Hiermit melde ich an, dass ich eine Erklärung nach §2 SBBG abgeben werde. Ich bitte um schriftliche Bestätigung meiner Anmeldung."

Wenn du deine Anmeldung gemacht hast, kannst du dich gleich nach einem Termin für die Abgabe der Erklärung kümmern. Mit drei Monaten Vorlauf findet sich sicher ein Termin, bei dem du nicht unnötig lange warten musst.

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Was sagt ihr zur Ansicht von Feministin Alice Schwarzer zum Thema Transsexualität bei Mädchen?

„Es geht nicht um die extrem kleine Gruppe echter Transsexueller“, betont sie. „Es geht um Zehntausende junge Mädchen, die plötzlich ihr Geschlecht wechseln wollen. Vor allem sehr junge Mädchen. Mittlerweile gibt es Klassen, in denen vier Mädchen sitzen und sagen: "Ich bin trans – ich will ein Junge werden!" Es wird zum Massenphänomen.“ Sie spricht von einer regelrechten „Trans-Mode“.

Schwarzer: Welt vermittelt sehr widersprüchliche Botschaften

Als Ursache dafür vermutet die „Emma“-Herausgeberin etwas ganz Anderes: „Diese jungen Mädchen, die jetzt die Therapeutenpraxen stürmen, leben in einer Welt, die ihnen sehr widersprüchliche Botschaften vermittelt. Einerseits wird ihnen gesagt: „Du kannst Kanzlerin werden, du kannst Astronautin werden, du kannst alles, was die Männer können!“ Gleichzeitig wird ihnen aber nicht nur im Netz signalisiert: „Aber immer schön Frau bleiben dabei! Der Körper, der Busen, das Gesicht – muss alles perfekt sein!““

Durch diesen Spagat entstehe verständlicherweise ein Unbehagen mit der eigenen Frauenrolle. „Die Lösung dieses Problems ist aber nicht, den eigenen Körper zu verstümmeln. Die Lösung ist, die Frauenrolle zu überwinden und sich sogenannte männliche Freiheiten einfach zu nehmen. Die Therapeuten müssen unterscheiden lernen zwischen den seltenen echten Fällen von Transsexualität und den vielen, vielen Fällen, in denen junge Frauen und manchmal auch junge Männer einfach Probleme mit ihrer Geschlechterrolle haben.“

https://www.rnd.de/panorama/alice-schwarzer-ueber-transmenschen-es-wird-zum-massenphaenomen-MD2XR6HVZKJCUDRT572HSC772A.html

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Inhaltlich vollkommen falsch!
Anfang der 80er Jahren habe sie dann zu den wenigen gehört, die sich in der öffentlichen Debatte für das Transsexuellengesetz eingesetzt hätten, das es Menschen erlaubt, ihr Geschlecht zu ändern (oder anzupassen). Doch was damals als Errungenschaft galt, wird 40 Jahre später von vielen als unwürdig und demütigend empfunden.

Das TSG war bereits 1978 im Kern fertiggestellt und lag dem Bundesverfassungegericht im Beschluss des 1. Senates vom 11. Oktober 1978 (1 BvR 16/72) bereits vor. Dieser Beschluss hat die Möglichkeit einer Berichtigung der Registereinträge für trans* Personen rechtsverbindlich ermöglicht.

Das TSG wurde aus wahlkampftaktischen Gründen am Ende der Legislaturperiode 1980 durchgewunken.

Alice Schwarzer schreibt:

1984 schrieb ich zum ersten Mal über Transsexuelle.

https://www.emma.de/artikel/anpassung-die-rolle-337403

Oder auch:

Ich habe schon zu einer Zeit, als kaum jemand auch nur den Begriff Transsexualität kannte – seit 1984 – Respekt für Transsexuelle gefordert und ein Gesetz, das bei großem Leidensdruck und echter, also untherapierbarer Transsexualität das Recht auf Geschlechtsangleichung und Personenstandswechsel gewährt.

https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/debatte/alice-schwarzer-wir-muessen-den-einwanderern-respekt-vor-frauen-beibringen-li.266245

  1. War das TSG eine deutliche Verschlechterung der Situation für trans* Personen, im Gegensatz zur rechtlichen Lage nach dem BVerfG Beschluss von 1978. Schwarzer hätte sich hier also auch schon gegen die Interessen von trans* Personen gestellt.
  2. Schwarzer war schlicht nicht an den gesellschaftlichen Debatten beteiligt, die zum wegweisenden Beschluss von 1978 führten.
  3. Es findet sich praktisch nichts, was irgendwie belegt, dass Schwarzer das Thema TSG nicht nur retrospektiv behandelt.

Schwarzer ist eine Lügnerin und eine schlechte dazu. Schwarzers Ansichten sind die einer reaktionären Lügnerin. Das hat keinen Wert.

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Hallo,

die Dosis wird langsam gesteigert, weil dein Körper und vorallem dein Hirn mit dem neuen Hormonhaushalt erstmal klar kommen müssen.

Gleich von Null auf Hundert kann z.B. zu länger anhaltenden und wirklich unangenehmen Kopfschmerzen führen.

Edit: Die Dosis von anderen ist auch nicht so wichtig. Du scheinst ja nachdem was du in anderen Beiträgen geschrieben hast sehr dünn zu sein. Da kannst du auch mit weniger Wirkstoff eine Testosteronkonzentration im Blut erreichen, für die stämmigere Personen mehr benötigen.

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Hallo,

das Selbstbestimmungsgesetz sieht keinen Antrag vor. Es wird eine Erklärung abgegeben.

Der deutsche Juristinnenbund stellt klar:

Die Eintragung in die Personenstandsregister ist keine materielle Voraussetzung für die Wirksamkeit der Erklärung, vielmehr besteht bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen ein Anspruch auf Eintragung. Den Standesämtern steht daher kein Ermessensspielraum bei der Eintragung zu.

Bei Vorliegen der Vorraussetzungen für die Abgabe der Erklärung, muss das Standesamt die Einträge ändern - Das kann nicht wie ein Antrag abgeleht werden.

Wenn du über 14 Jahre alt bist, gibst du die Erklärung ab. Dazu benötigst du allerdings die Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters. Ob beide Eltern zustimmen müssen, hängt davon ab wie das Sorgerecht geregelt ist. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so ist nur dessen Zustimmung erforderlich; ansonsten müssen beide zustimmen.

Sollten die Eltern nicht zustimmen, kannst du dich an das Jugendamt wenden, damit dir ein Vertreter für ein Verfahren am Familiengericht gestellt wird; dass im Fall der Fälle die Zustimmung anstatt der Eltern erteilen kann.

Du musst erklären, dass du beraten wurdest. Das Gesetz sieht hier insbesondere vor:

Personen, die über eine psychologische, kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische oder kinder- und jugendpsychiatrische Berufsqualifikation verfügen; oder öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Sprich: Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bzw. KJ-Psychiater oder eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Für Letzteres kannst du mal suchen was es in deiner Umgebung gibt und ob da queerfreundliche Angebote bestehen.

Du musst allerdings nur erklären, dass du beraten wurdest. Du musst keinen Beratungsschein vorlegen. Wenn das Thema in einer Psychotherapie zur Sprache kam und du dich in dem Rahmen beraten lassen hast, dann ist das ok.

Die Erklärung muss mindestens drei Monate (maximal sechs Monate) vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Das kann schriftlich oder auch vor Ort erfolgen. Die Anmeldung muss die Person vornehmen, die die Erklärung abgibt. Das wärst also du, wenn du über 14 Jahre alt bist.

Dokumente brauchst du keine, außer etwas, dass dich vor dem Standesamt ausweist. Die Eltern müssten sich natürlich auch ausweisen können.

Die Kosten wären Verwaltungsgebühren. Was genau dein Standesamt da aufruft, kann ich dir nicht sagen. Aber irgendwo zwischen 15-50€ ist was ich bei Ämtern für Verwaltungssachen bisher bezahlen musste.

Zu den Gebühren für die Erklärung kommen dann aber natürlich noch andere Kosten hinzu, wenn du einen neuen Ausweis und eine neue Gebrutsurkunde ausgestellt haben willst/musst.

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Hallo,

ein Antrag wird nicht gestellt.

Du musst im Grunde nur erklären was in Paragraph 2 geregelt ist.

Das könnte so lauten:

"Hiermit erkläre ich, dass die Angabe zu meinem Geschlecht in den Personenstandseintrag XY (oder eben kein Eintrag) geändert werden soll, da meine Geschlechtsidentität von meinem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.

Ich versichere, dass der gewählte Geschlechtseintrag (beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags) meiner Geschlechtsidentität am besten entspricht und dass mir die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.

Mit dieser Erklärung bestimme ich die Vornamen XY, als die Vornamen die ich künftig führen will und die meinem gewählten Geschlechtseintrag am besten entsprechen."

Edit: Die Anmeldung zur Abgabe der Erklärung muss mindestens drei Monate vor Abgabe der Erklärung auf dem Standesamt erfolgen. Die Anmeldung darf aber nicht weiter als sechs Monate vor der Abgabe der Erklärung erfolgen.

Die Anmeldung kannst du schriftlich oder persönlich beim Standesamt machen. Da reicht ein "Hiermit melde ich an, dass ich eine Erklärung nach § 2 SBGG bei Ihnen abgeben werde." Sinnvollerweise lässt du dir den Eingang bestätigen.

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Hallo,

ein Alltagstest ist für die Indikationsstellung einer Hormonbehandlung nicht obligat. Der Alltagstest ist als Konzept nicht Stand der Kunst und viel mehr wird auf vielfältige Alltagserfahrungen abgestellt. Der klassische Alltagstest war eine Maßnahme der Verhinderung durch die Konfrontation mit dem gesellschaftlichen Stigma.

Die S3-Leitlinie meint dazu:

"Alltagserfahrungen, bei denen sich Behandlungssuchende in der gewünschten Rolle erfahren, können aufschlussreich für die weitere Transition, für Entscheidungen für oder gegen transitionsunterstützende Behandlungen sowie für die Wahl der geeigneten Zeitpunkte sein“. (…) Für eine voll informierte soziale und medizinische Transition sind möglichst vielfältige Alltagserfahrungen zu empfehlen. Es sollte sich um ein individualisiertes Vorgehen handeln, das bei Vorliegen einer Indikation mit Beginn bspw. einer Hormonbehandlung, einer Entfernung der Gesichtsbehaarung oder einer Mastektomie einhergehen kann. Rücksicht genommen werden sollte auf Diskriminierungspotentiale“. (S3-LL 2018, S. 46, starker Konsens und evidenzbasiertes Statement, Evidenzgrad III)

Aus Gründen ist es zum Sammeln von Alltagserfahrungen oft durchaus angebracht Hormonbehandlungen, Haarentfernung und Logopädie zu Beginn durchzuführen.

Schließlich ist die Alltagserfahrung wohl kaum repräsentativ, wenn du nur dysphorisch Spießruten läufst, weil z.B. Bartwuchs soziale Interaktionen erschwert.

Indikationen gibt es bei kompetenten trans*-erfahrenen Therapeut*innen ohne Alltagstest.

Für erste Schritte und Alltagserfahrungen kannst du mal schauen ob die queere bzw. trans* Community in deiner Region Angebote hat. Bei einer Veranstaltung in einem Safe Space fällt es wohl eher leichter erste Erfahrungen zu sammeln. Und da hast du auch Leute mit denen du dich austauschen kannst - Mitunter finden sich da auch Leute, die dich begleiten, damit du die ersten Schritte in der Öffentlichkeit nicht alleine gehen musst.

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Hallo,

Du schreibst hier auf der Plattform:

Die meisten Frauen sind nur noch Deppert, weibliche Vollidiotinnen wie sie im Buche stehen.

Auch feierst du hier gerne die rechtsextremistische AfD und schreibst widerliches Zeug über Migranten.

Sowohl Frauen als auch Menschen mit Migrationshintergrund spannst du hier vor den Karren um gegen trans* Personen zu hetzen.

Deine sogenannte Moral legt zweierlei Maßstäbe an, ja. Du spielst nach Belieben unterschiedliche Menschengruppen gegeneinander aus, denen du aber grundsätzlich allen feindlich gegenüber gesinnt bist.

Ist das nicht verlogene Doppel Moral?

Ja, das trifft deinen Beitrag sehr gut.

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Nein

Hallo,

um Straftaten zu begehen muss man nicht vorher zum Amt.

Die dreimonatige Anmeldefrist, die neuen Dokumente wie Ausweis, Führerschein, etc., die neuen Versicherungsnummern zum neuen Geschlechtseintrag - Da wird der nächste Arztbesuch auch spannender...

Das macht doch niemand. Wer Verbrechen begehen will, beantragt dafür keine Papiere beim Amt.

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Transgender Tochter, alleinstehender Papa braucht Hilfe?

Hallo,

ich hoffe ich finde hier ein paar Tipps und Antworten. Und möchte mich im Vorfeld schon mal über meinen längeren Text entschuldigen.

Ich bin alleinerziehender Papa eines transgender Mädchens 14Jahre (früher Junge), und habe damit überhaupt keine Probleme oder der gleichen. Sie hat sich vor über zwei Jahren bei mir geoutet und ich stehe voll und ganz hinter ihr und helfe wo ich nur kann. Wir sind ein Team und unzertrennlich...

Sie geht seit ca. 1 1/2 Jahren zum Therapeuten etc....

In diesem Schuljahr haben wir extra die Schule gewechselt und seither lebt sie voll als Mädchen und blüht förmlich auf.

Nun ja aber da fangen bei mir jetzt die Probleme so richtig an. Ich hab absolut keinen Plan von Mädchen und was wann und wie. Bei setz so langsam die Abneigung gegen ihren noch männlichen Körper, und da bei ihren Mitschülerinnen und Freundinnen mittlerweile teilweise schon beachtlich die Oberweite wächst, macht sie das sehr traurig das sie da nichts hat und man das ja so auch sieht. Auch wünscht sie sich sehr gerne auch Brüste an sich zu sehen.

Jetzt meine Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit wie man das Problem etwas lösen könnte, ich dachte bereits an so Silikonprothesen aber welche und was am besten und wäre es da besser das die auch Stück für Stück "wachsen/größer Werden" und in welchem Abstand passiert das bei Mädels?

Und im Intimbereich ist ja auch so eine Problemzone, wie kann man das gut verbergen damit sie auch für sich ein gutes Gefühl dort hat, es stört sie da sehr. Außerdem kommt ja der Sommer wo sie ja sicher gerne auch wieder mal ins Bad möchte etc.

Teilweise bekommt sie starke Heulanfälle weil sie ihren Körper so hast und die anderen das alles haben was sie auch gerne möchte.

Ich bin im Moment sehr ratlos und hoffe hier gute Tipps zu bekommen.

Lieben Grüße

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Hallo,

es gibt durchaus in queeren Jugendeinrichtungen, Selbsthilfegruppen, etc. Möglichkeiten diese Themen zu besprechen und ggf. Hilfsmittel auszuprobieren.

Mit anderen transfemininen Personen und auch mit Leuten die vom Alter her näher aneinander sind, ist das vielleicht alles etwas netter als es mit dem Vater zu besprechen.

Nichts gegen dich, aber ich hätte in dem Alter nicht Tucking mit meinem Dad besprechen wollen.

Schaut mal ob sie Lust hat sich vielleicht an die queere Community bei euch zu wenden.

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Hallo,

das darf er, ja.

Ob er das auch macht ist allerdings eine andere Frage.

Du könntest deinen Psychiater darauf ansprechen, ob er bereit wäre ein entsprechendes Indikationsschreiben auszustellen.

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Hallo,

bei einer Schule in staatlicher Trägerschaft kannst du einen entsprechenden Antrag stellen. Den Antrag stellst du am besten schriftlich.

Da kannst du beantragen, dass du entsprechend angesprochen wirst und durchaus auch, dass das schriftlich ebenso gehandhabt wird.

Auf deinen Antrag muss ein Bescheid ergehen. Dieser muss neben der Entscheidung auch eine Begründung enthalten. Wenn die Begründung Quatsch ist, legst du Einspruch ein.

Wichtigster Punkt bei der ganzen Sache: Einträge in Personenstandsregistern ändern die Rechtslage nicht, sondern bilden sie nur ab. Das ist die sogenannte Spiegelfunktion des Personenstandsrechts.

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Verstöße gegen das Genderverbot sanktionieren?

Die bayrische Landesregierung bleibt relativ vage hinsichtlich der Frage, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen das Gendrrverbot nach sich ziehen soll. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagt: „Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein“

Ich habe auch schon Behördenbriefe bekommen, in denen von Wiederstand die Rede war, vor erweiterten Infinitiven oder sogar vor „dass“ permanent die Kommata fehlten, fände es aber maßlos übertrieben, die Leute, die so schreiben, zu sanktionieren.

Ich denke, Vorgesetzte und die Regierung sind sehr gut beraten damit, die informelle Praxis zu üben, über jegliche Verstöße still zu schweigen und hinwegzusehen, immer mit dem Prinzip von Verhältnismäßigkeit im Hinterkopf.

Damit zeigt man, dass man den Befürworter*innen zuzuhören und ihnen Raum zu geben gewillt ist. Außerdem kann man dann sagen, dass man die Feind*innen des Genderns durch ein Verbot befriedet hat. Man würde aus der Debatte Energie herausnehmen, dazu beitragen, dass der Ball flachgehalten und der gesellschaftlichen Frieden gewahrt wird.

Denn lassen wir die Kirche im Dorf, es geht um Schriftzeichen. Deswegen diszplinarische Maßnahmen anzustrengen, erscheint doch ein wenig wie das sprichwörtliche Schießen mit Kanonen auf Spatzen.

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Ich bin für Sanktionen

Hallo,

wenn der Quatsch sanktioniert wird, landet er schneller vor dem Bundesverfassungegericht.

Ulrike Lembke, Richterin am Verfassungsgericht Berlin, in "Verfassungswidrige Sprachverbote" dazu:

[...] das BVerfG [hatte] 2017 entschieden, dass die explizite rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Geschlechtern nicht nur aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG folgt, sondern auch durch das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG geboten ist. Das Gebot sprachlicher Gleichbehandlung war (und ist) seitdem zum Gebot geschlechtergerechten hoheitlichen Sprachhandelns weiterzuentwickeln.
[...]
Es gibt eine lange Rechtsprechungstradition des BVerfG zur hoheitlichen Ansprache in Bezug auf Geschlecht(sidentität) als Ausdruck des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Werden Frauen oder geschlechtliche Minderheiten vom Staat und seinen Einrichtungen nicht korrekt adressiert, liegt inzwischen auch eine Verletzung von Art. 3 Abs. 2 oder 3 GG vor.
[...]
Mit dem Verbot, dem keinerlei konstruktive Alternativlösungen für verfassungskonformes hoheitliches Sprachhandeln zur Seite gestellt sind, würden Verwaltung, Hochschulen, Rundfunk etc. angewiesen, durch Misgendering das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von TIN*-Personen sowie das Geschlechtsdiskriminierungsverbot zu verletzen. Dies stünde zugleich in einem rechtlich nicht rekonstruierbaren Widerspruch zur bundesgesetzlichen Verpflichtung der Privatwirtschaft, ihre Kund*innen bei der Ansprache nicht wegen des Geschlechts zu diskriminieren.

https://verfassungsblog.de/verfassungswidrige-sprachverbote/

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Hallo,

das kann sicher repariert werden. Ich würde die Gewindebuchse und das zugehörige Loch im Mikrofongehäuse ordentlich säubern und dann mit Epoxidharz (gibts im Baumarkt) verkleben.

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Hallo,

grundlegend basieren ES-335 und ES-345 auf der gleichen Basis. Die ES-345 ist praktisch nur eine etwas aufgebrezelte ES-335. Aber unterschiedliche Griffbretteinlagen machen keinen hörbaren Unterschied.

Ursprünglich hatte die ES-345, im Gegensatz zur ES-335, einen sogennanten Variotone-Switch. Damit kann man zwischen verschiedenen EQ-Settings wählen.

Der Variotone Switch ist heutzutage vielleicht nicht mehr das große Verkaufsargument wie er 1959 war - Was man auch daran erkennt, dass Gibson die ES-345 durchaus auch ohne Variotone-Switch anbietet.

Eine ES-345 ohne Variotone-Switch ist eine ES-335 mit anderer Kosmetik. Wer mit den Ohren hört und nicht mit den Augen, wird da wohl keinen Unterschied feststellen können.

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Hallo,

das Beispiel mit der Röntgenstrahlung verdeutlicht doch gut den Punkt. Röntgen wollte nie, dass das Röntgenstrahlen genannt wird. Er hat das X-Strahlung genannt. Im Gegensatz zu seiner deutschsprachigen Heimatregion wird das auch fast nirgendwo Röntgenstrahlen genannt.

Ein Staatsgebilde kann Rahmenbedingungen schaffen - Erfindungen machen Menschen. Und Menschen haben meistens ein wenig mehr mit dem sie sich identifizieren als einen Nationalstaat.

Einige haben nur irgendwelchen diffusen Stolz auf ein Staatengebilde - So Diffus, dass sie Erfindungen aufzählen, die alle in keinem aktuell existierenden Nationalstaat getätigt wurden.

Die Flagge der BRD hat mit Gutenberg genauso viel zu tun wie die Regenbogenfahne.

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