Torrent download abgebrochen, trotzdem strafbar?

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Torrent download abgebrochen, trotzdem strafbar?

Ja.

Du hast während der Zeit in der Du selber heruntergeladen hast (egal, ob vollständig oder nicht) die Datei selber auch an Dritte verteilt (die Teile die Du geladen hast). Denn so funktioniert das Torrent-Netzwerk. Jeder der lädt ist gleichzeitig auch Verteiler.

Damit hast du illegal Software/Filme/Musik (was auch immer Du da geladen hast) verteilt.

Und wenn es irgend etwas mit Einstufung FSK-18 war, dann ist es sogar eine Straftat. (Strafrecht und nicht nur Zivilrecht, wie bei Urheberrechtsverletzungen). Weil Du nicht kontrollieren kannst, ob Du damit auch an Minderjährige verteilt hast.

Jetzt habe ich bisschen Angst, dass irgendein Brief kommt, weil kostenlose Vpns anscheinend bisschen Müll sind. Bin ich sicher?

Kann man nicht vorhersagen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin seit über 30 Jahren in der IT tätig.

Derprofi18765 
Fragesteller
 13.05.2023, 17:26

Die Datei ist 16gb groß, was wenn sie in den 20 Minuten nicht ganz heruntergeladen wurde?

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Waldmensch70  13.05.2023, 17:27
@Derprofi18765
Die Datei ist 16gb groß, was wenn sie in den 20 Minuten nicht ganz heruntergeladen wurde?

Was soll das an dem ändern, was ich Dir in meiner Antwort geschrieben habe? Hast Du meine Antwort richtig gelesen und verstanden?

In den 20 Minuten warst Du (während der Download lief) gleichzeitig selber illegaler Verteiler der entsprechenden Datei.

Dabei interessiert es nicht, ob Du sie vollständig geladen hast oder ob die Anderen die Datei vollständig von Dir bekommen haben.

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natürlich bist Du NICHT sicher

VPN nützen gegen die Schweizer nix und es spielt auch keine Rolle, wie viel % Du runter geladen hast, sondern daß Du es bereit gestellt hast für Andere

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Im Job seit über 25J

GrakaVII  14.05.2023, 00:15
VPN nützen gegen die Schweizer nix 

Verstehe den Satz nicht ganz. Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber wenn man per VPN Torrenting betreibt, mit einem gescheiten Client, dann sieht die Abmahnkanzlei erstmal die entsprechende IP und kann dann herausfinden, zu welchem VPN Anbieter sie gehört. Wenn der entsprechende Anbieter nicht loggt oder seinen Firmensitz irgendwo im fernen Ausland hat, ist es für die Kanzlei quasi unmöglich den Nutzer abzumahnen, so zumindest die zahlreichen Beschwerden der Filmindustrie ggü. VPN Anbietern

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Download bleibt Download und Upload bleibt Upload. Egal ob 1% oder 100%. Torrent ist grade bei so einem neuen Nintendospiel irre. Die Verklagen doch alles und jeden.

da sogar teile der datei weiter verbreitet werden wenn du sie noch gar nicht vollständig hast, ist das auch strafbar.

theoretisch sogar ohne dass du es je anbietest. dann aber kann dir kaum einer was nachweisen, es sei denn er hatte einen Honeypot installiert. Also tut so als wäre da was zum downloaden (was es auch ist). Aber das war von der Polizei installiert oder von Abmahnanwalt.

Gegen sowas wollte eigentlich früher die Piratenpartei vorgehen. Hat das Vorhaben aber schnell auf Eis gelegt. Also nix mit Internet = kostenlose Selbstbedienungstheke. Ohne vorherige Straftat kontrolliert keiner ... nö.


Derprofi18765 
Fragesteller
 13.05.2023, 18:04

Verstehe deine Antwort nicht ganz. Also es ist eine Straftat, weil Dateien anderen zur verfügung gestellt wurden. Aber warum kann mir keiner etwas nachweisen? Oder habe ich dich falsch verstanden?

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iqKleinerDrache  13.05.2023, 22:13
@Derprofi18765

weil ja die anderen normal nicht die anbieter sind. sondern nur die downloader (also auch der anwalt). bis du aber nicht der anbieter, siehst du nicht wer den nun was downgeladen hat

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Bin ich sicher?

Nein. Weil

kostenlose Vpns anscheinend bisschen Müll sind

nicht nur ein bisschen Müll.