Todesfall im Ausland

3 Antworten

Beim Vater Steht dir 3 Tage Sonderurlaub zu. Das ist deutsches Recht .Was Ihr in der Schweiz habt ,da wir es Ähnlich sein.


Familiengerd  20.11.2014, 23:58

Beim Vater Steht dir 3 Tage Sonderurlaub zu. Das ist deutsches Recht.

Und wo oder woraus - bitte schön - soll sich das nach angeblich "deutschem Recht" ergeben? Im BGB § 616, das anwendbar wäre, steht es so jedenfalls nicht!!

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Mehr Tage werden es nicht, nur weil der Vater im Ausland lebt..........

nicht mehr. da wirst du wohl deinen eigenen Urlaub "anzapfen" müssen.