Tierkrankenversicherung gewechselt . Muss ich dem neuen einen Schaden melden?
Hallo,
Ich habe eine Tierkrankenversicherung bei XY . Da der Preis erhöht wurde, habe ich außerordentlich zum 01.12.2023 gekündigt.
Ich habe direkt eine neue abgeschlossen bei einer neuen Versicherung.
Beim Wechsel musste ich meine alte Kranversicherung angeben.
Heute aber musste ich sie zum Arzt bringen. Ich habe beim Wechsel zur neuen Tierkrankenversicherung angegeben, dass sie gesund ist. Und das war sie auch und ist es jetzt auch. Der Arzt hat nur wegen ständigem erbrechen eine Blutabnahme gemacht. Alles im grünen Bereich.
Muss ich der neuen nun bescheid sagen oder bekommen die das automatisch mit?
Danke
2 Antworten
Die meisten Versicherungen zahlen erst nach einer Wartezeit von mindestens einem Monat.
Meine Versicherung verlangt außerdem eine Schweigepflichtsentbindung für den TA.
Soll heißen, die Versicherung setzt sich in Schadensfall in Verbindung mit dem TA und fragt nach, seit wann genau die Krankheit besteht.
Sollte es sich heraus stellen, dass der Hund vor Versicherungsabschluss bereits in Behandlung war oder dass die gleiche Erkrankung in der Vergangenheit schon mal aufgetreten ist, und Du hast es nicht angegeben, werden die Kosten nicht übernommen.
Bis 01.12 ist auf jeden Fall die alte Versicherung noch zuständig.
Also muss ich der neuen nichts melden weil die alte noch zuständig ist und die neue erst zum 01.12 greift? Bin echt verwirrt.
Muss ich der neuen nun bescheid sagen oder bekommen die das automatisch mit?
- Ja.
- Nein!
Bescheid sagen = ja. Automatisch mitbekommen = Nein. (Wie sollte DAS gehen?)
Du begehst einen Obliegenheitsverletzung, wenn du es nicht meldest. Nach deinem Wortlaut ist es ja harmlos.
Was meinst du mit 1 und 2? Melden ja sonst bekommen sie es nicht mit? Wozu melden, wenn meine alte noch lauft und die neue erst zum 01.12 besteht?