Telekommunikationsgesetz - Muss der Gestattungsvertrag unterschrieben werden?

1 Antwort

Guten Abend Janniktbr,

es geht wahrscheinlich um das wegfallende "Nebenkostenprivileg"? Dann muss hier nichts passieren. Lediglich die Mieter*innen müssen sich neue Anbieter für Ihren Fernseh-Tarif suchen. Wir haben mit diesen Gestattungsverträgen allerdings nichts zu tun. Ich könnte mir vorstellen, dass damit weiterhin ein Kabelanschluss für alle Parteien gestellt werden soll.

Viele Grüße

Natalie P.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom