Teilt die Krankenkasse dem BAföG Amt einen Fachwechsel mit?
Hi Leute
Dieses Semester erhalte ich noch Bafög und ich studiere regulär auf Vollzeit. Zum Wintersemester werde ich zum zweiten Mal mein Fach wechseln, was bedeutet, dass ich kein Bafög mehr erhalte da es nach dem 4. Semester ist. Zurzeit plane ich die Einschreibung an der anderen Uni und dafür muss ich die Krankenkasse kontaktieren.
Meint ihr wenn ich meine Krankenkasse über den Wechsel kontaktiere, dass die Krankenkasse es an das Bafögamt weiterleitet und sie mir jetzt schon das Bafög streichen obwohl ich es dieses Semester noch bekommen darf?
Sie würden dann ja merken, dass ich offensichtlich erneut wechsel und mein Anspruch auf Bafög somit erlischt.
Übermitteln sie das an irgendwen? Zurzeit lebe ich in einer Bedarfsgemeinschaft bedingt durch meine Mutter und ich würde deshalb auch nicht wollen, dass die Krankenkasse es dem Jobcenter sagt und ich dann irgendwie Ärger mit dem Jobcenter oder der Familienkasse habe, weil ich ja erneut wechsle und es sich um meine erste Ausbildung handelt.
Was meint ihr? Ich hab etwas schiss davor, dass dann jedes Amt es mitbekommt und im schlimmsten Fall läuft es ab wie Flüsterpost: Krankenkasse > Bafög Amt > Jobcenter > Familienkasse > Meine Mutter
Ich möchte nämlich nicht, dass meine Mutter davon erfährt und ich auf einmal total viele Briefe bekomme und noch mehr Bürokratie vor mir liegt als ohne hin schon und ich für die nächsten Monate keine Leistungen erhalte. Zurzeit ist die Lage Zuhause sowieso total angespannt und dann will ich nicht, dass mein geplanter Wechsel für weitere Aufregung sorgt.
1 Antwort
Ein Datenaustausch zwischen Krankenkasse und BAföG-Amt gibt es nicht, wüsste nicht, welche Rechtsgrundlage es dafür geben sollte und habe noch nie davon gehört.
Allerdings ist es rechtlich ja tatsächlich so, dass Du keinen BAföG-Anspruch mehr hast, wenn Du Dich endgültig für einen Abbruch/Wechsel entschieden hast. Die Frage ist immer, was bedeutet „endgültig“. Eigentlich hört es sich bei Dir schon so an. Um diesem Vorwurf (das BAföG-Amt könnte auch durch andere dumme Zufälle später vom Wechsel erfahren oder stichprobenartig prüfen, was aus Dir wird …) zu entgehen, musst Du auf jeden Fall Dein aktuelles Studium ernsthaft weiterführen, an allen Veranstaltungen teilnehmen und nach Möglichkeit auch an Prüfungen am Ende des Semesters teilnehmen.
Danke für die Antwort! Zum Ende des Semesters werde ich auf jeden Fall meine Prüfungen schreiben, da ich sie mir fürs nächste Studium anrechnen lassen möchte. Daher sollte das dann kein Problem sein, da ich dieses Semester weiterhin in Vollzeit studieren werde