Teilbeschäftigungsverbot?

5 Antworten

Zunächst hat jeder erwerbstätige Mensch das Recht auf und die Pflicht zur Arbeit.

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihr gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. Jedoch gibt es kein Beschäftigungsverbot auf Wunsch. Ziel ist es ja, auch einer schwangeren Arbeitnehmerin ihre Tätigkeit in Sicherheit für sie und ihr Kind zu gewähren.

Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Das Beschäftigungsverbot muss dein Arzt aussprechen, das kannst du dir nicht aussuchen. Wenn es keinen medizinischen Grund dafür gibt, bekommst du es nicht.


isebise50  11.04.2022, 18:48

Hier geht es wohl nicht um den Gesundheitszustand der Schwangeren und es handelt sich nicht um ein individuelles Beschäftigungsverbot nach §16 des MuSchG mit ärztlichem Attest, sondern um die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Schwangerschaft.

Dann greift Betrieblicher Gesundheitsschutz § 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung MuSchG.

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Wenn das ein zumutbarer Job ist, dann wirst du wohl weiterhin auf Arbeit müssen.

Gesundheitlich scheint es ja zu gehen, ansonsten hätte der FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Meine Chefin hat mir jetzt ein Job im Büro gegeben den ich ausführen soll

Dazu ist der AG sogar verpflichtet wenn dies möglich ist.

Meine Frage ist jetzt kann ich das ablehnen

Wenn keine gesundheitlichen Bedenken für dich oder das Ungeborene bestehen, nein.

Kommt drauf an was du gelernt hast.