Suizidversuch strafbar?

7 Antworten

Da Suizid nicht strafbar ist, kann auch der Versuch nicht strafbar sein. Eine Einweisung in die Psychiatrie hat nichts mit Strafe zu tun.

Die kommst erst einmal in die Psychiatrie, wo ein Arzt feststellt, ob noch eine Selbstgefährdung vorliegt. Wenn nötig wird sie zwangseingewiesen bis keine Gefährdung mehr vorliegt.

Sie wird nicht bestraft und muss den Einsatz auch nicht zahlen. Sie ist ja krank.

Wäre ja auch schön blöd, wenn nicht. Würde die Suizidrate noch einmal hochtreiben, denn solche Einsätze sind teuer.

Nur in Ausnahmesituationen muss man den Einsatz selbst zahlen. Wenn man den Notruf missbraucht, brandstiftet oder so.

Im Allgemeinen ist das eher ein Hilferuf als ein Suizid versuch. Zudem gefährdet man andere Menschen. Wenn die Person springt und auf einer anderen Person stürzt... dann war es Quasi fahrlässige Tötung.

Dem entsprechend sollte man diesen Personen schon vor Augen führen, was sie da für ein Unsinn veranstaltet haben. (Wenn den Polizisten die „Rettung“ gelungen ist.)

Nein, bestraft wird man nicht.

Ob man den Einsatz bezahlen muss, weiß ich nicht, glaube aber nicht.

Aber man kommt dann normalerweise wegen Eigengefährdung in eine psychiatrische Klinik. Wenn man nicht freiwillig geht, wird man zwangseingewiesen.

Suizid als solcher ist in Deutschland ja nicht strafbar.

Richtig. In der juristischen Natur der Sache, liegt dann auch, dass der Versuch dann auch nicht strafbar ist.

Allerdings heißt das nicht, dass man dann nicht schadenersatzpflichtig ist, wenn man durch sein Verhalten, einen solchen Einsatz auslöst. Oder dass man sich, zum Beispiel, einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr schuldig macht, wenn man sich auf die Schienen legt.

Und natürlich wird ein solcher Mensch, dann einer medizinisch-psychologischen Untersuchung/Betreuung zugeführt. Wie die dann aussieht und wie lange, liegt allein im Einzelfall begründet.