Subway Minijob ab 16?

2 Antworten

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs. 1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen erlaubt die Beschäftigung von Jugendlichen im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22.00 Uhr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe schon viele unterschiedliche Sachen beruflich gemacht

Am besten wird es sein, bei dem Subway Deiner Wahl nachzufragen. Dort wird man Dir sagen, ob sie Dich einstellen oder nicht.