Studiert man nicht mehr in Regelstudienzeit wenn man eine Klausur verschiebt?

2 Antworten

Die Regelstudienzeit für Jura beträgt 10 Semester. Wenn du nun 1 Semester länger benötigst, bist du nicht mehr in Regelstudienzeit. Bafög möchte aber auch inhaltliche Beweise, also das ist Imme unterschiedlrich geregelt.

Bei uns muss man die Zwischenprüfung (2x Zivil, 2x Straf, 2x ÖffR, 1x Geschichte) in 3 Semestern ablegen. Nur dann ist man in der Regelstudienzeit. Hinzu kommt immer pro Rechtsgebiet 1 Wahlpflichtprüfung. Also du kannst 3 schreiben, musst aber nur 2 bestehen.

Das wären in 3 Semester 10/11 Prüfungen, von denen du nur 7 bestehen musst.

So ist das bei uns. Du musst in deine Zwischenprüfungsorndung schauen, bis wann die Regelstudienzeit geht.

Aber Regelstudienzeit in Jura nicht zu packen, ist überhaupt nicht schlimm. Nur 50% schaffen es vielleicht in 10 Semester. Der Rest braucht 1,2 oder sogar 3 Semester länger.

Welches Modul du in welchem Semester abschließt, ist völlig irrelevant für die Regelstudienzeit.

Die Regelstudienzeit überschreitest du dann, wenn du nach Ablauf der angegebenen Anzahl Semester noch nicht fertig bist, sondern dich für ein weiteres Semester rückmeldest.