Straßenkreide durch Kindern auf Nachbars Gründstück einschränken?
In folgender Situation möchte ich wissen, ob und wie es rechtlich Aussieht, wenn Kinder auf dem Grundstück des Nachbarn, das nicht durch einen Zaun oder eine Tür abgegrenzt ist, mit Straßenkreide Trittplatten bemalt haben.
In der Situation befindet sich die Trittplatte auf dem Grundstück des Nachbarn, ist aber noch vor einem Zaun. Der Zaun ist also einem Meter vor dem Weg und grenzt den Weg zum Garten des Nachbarn ab.
Die Situation sieht so aus: Es steht zunächst eine Reihenhaus-Reihe in dem Gebiet. Diese Reihenhäuser sind hinten im Garten mit einem privaten Verkehrsweg verbunden. Auf der Gegenüberliegenden Seite gibt es auch nochmal eine Reihe mit Reihenhäusern.
Nun ist es so, das ein Nachbar ca. einem Meter von dem Weg aus erst etwas Beet angelegt hat, eine Trittplatte und dann ein Zaun mit Tor. Der Weg in den Garten des Nachbarn ist mit Trittplatten so bestückt, dass zwischen den Trittplatten einige Pflanzen wachsen, also ist das kein Weg. Die Trittplatten sind zwar zum "drauftreten" gut konzipiert, doch vertragen es nicht so gut, wenn Kinder mit Straßenmalkreide draufmalen.
Zusammenfassend ist die Situation so, dass Kinder auf der Trittplatte mit Straßenkreise gemalt haben un die Kinder waren also damit auf dem Grundstück des Nachbarn. Der Teil des Grundstücks ist allerdings auch durch den privaten Weg erreichbar und die Kinder werden nicht daran gehindert, das Grundstück dort zu betreten.
Was darf der Nachbar an der Stelle von dem "Künstlern" erwarten? Die Künstler sind im Alter von 2 bis 8 Jahre. Welche Ansprüche kann der Nachbar an die Eltern der Künstler gelten machen? Kann der Nachbar ein generelles Verbot zum betreten seines Grundstückes aussprechen?
6 Antworten
Der "Nachbar" sollte sich an das Ordnungsamt bzw. an einen Anwalt wenden, wenn Gespräche mit den Erziehungsberechtigten der Kinder keine Abhilfe bringen.
- Wenn Kinder draußen spielen ist das positiv
- Das Kinder beim spielen auch mal den Bereich vor dem Tor auf einem privaten Grundstück betreten ist innerhalb einer Nachbarschaft vollkommen normal
- Straßenkreide verursacht nur auf sehr wenigen Untergründen bleibende Spuren, im Normalfall sieht man von dieser nach einem starken Regen nichts mehr.
Kann der Nachbar ein generelles Verbot zum betreten seines Grundstückes aussprechen?
Das kann er, allerdings macht er sich damit lächerlich ajuch wenn er im Recht ist
Welche Ansprüche kann der Nachbar an die Eltern der Künstler gelten machen?
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, ist ein nachweisbarer Schaden entstanden? Hier hoffe ich dann auf einen vernünftigen Richter der jeden Ersatzanspruch ablehnt.
Der Nachbar darf sein Hausrecht geltend machen. Jedoch sind die Eltern der Kinder dafür verantwortlich zu machen, da sie offensichtlich ihre Kinder fremde Grundstücke betreten lassen und es billigend in Kauf nehmen, dass sie unbeaufsichtigt Gegenstände bemalen/beschädigen etc.
Gegen die Kinder selbst kann der Nachbar zunächst nicht vorgehen, solange keine akute Gefahr besteht oder sie selber bzw. jemand anderes durch ihr eigenes Verhalten in eine potentielle Gefahrensituation geraten könnte.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Wenn jemand fragt warum die deutschen so wenig Kinder bekommen: Das oben geschilderte könnte ein Grund sein.
Theoretisch könntest du darauf bestehen dass die Kinder dein Grundstück nicht mehr betreten. Aber ist das wirklich ein Problem? Dir ist kein Schaden entstanden (die Kreide ist nach dem nächsten Regen wieder weg) und auch sonst ist eigentlich gar nichts passiert.
Wenn es nur Kreide ist würde es mich überhaupt nicht jucken. Ich freu mich wenn Kinder spielen können.
Ja, das ist fein, dann dürften sie das bei dir eben machen. Bei mir eben nicht. Und das wäre dann zu akzeptieren.
Mir wär meine Zeit ja zu schade für so'n Unsinn. Muss man halt die eine Platte auch noch einzäunen.
Was ist denn für dich das eigentliche Problem?
Wo ist denn genau dein Problem die Grenzen anderer Menschen einfach zu akzeptieren? Dafür muss sich doch niemand rechtfertigen. Schönen Abend noch.
Das "Problem" besteht für den Nachbar in der allgemeinen Situation. Jetzt ist es Straßenmalkreide, davor war es Bonbon-Papier, Kekse, Kuchen, abgerissene Blumen, Tretroller-Spuren. Jetzt ist es noch Kreide, was kommt für den Nachbarn als nächstes? Spray-Dosen, Lackfarbe? Die Trittplatte besteht aus einem Material, dass die färbung der Malkreide übernimmt. Der Nachbar hat nun eine pinke Trittplatte.
Es ist nicht die Schuld der kleinen Kinder, schon klar, dass sie es dort nicht beigebracht bekommen haben, was richtig und was falsch ist. Aber welche Regeln gelten für uns Erwachsene? Wie kann sich der Nachbar als Geschädigter dauerhaft Schützen? Welche kurzfristigen Möglichkeiten sind rechtens?
Der Nachbar sollte als erstes klären, wo die Flurstücksgrenzen verlaufen. Ist die Flurstücksgrenze am Zaun, dann macht der Nachbar viel Wind um nichts.
Ne, die Grundstücksgrenze ist direkt am Weg. Ich hatte eine Zeichnung hinzugefügt. Der Weg ist gleichzeitig auch die Grundstücksgrenze. Der Nachbar hat also vor dem Zaun ein Beet angelegt und dort auch mehrere Trittplatten zur Terasse verlegt. Eine davon ist vor dem Zaun, aber dennoch das Eigentum auf dem Grundstück des Nachbarn.
Dann ist die Frage, warum der Nachbar sein Grundstück nicht mit dem Zaun abgrenzt. Ohne Hiunweis, dass es sich die um Privatgrund handelt...wissen wahrscheinlich nichtmal die Nachbarn, dass es keine öffentliche Fläche ist.
Daher Schild aufstellen "Privatgrundstück, betreten verboten" oder Zaun an die Grundstücksgrenze ziehen.
Der Zaun ist nicht direkt an der Grundstücksgrenze, da der Weg nicht genügend Platz bietet und gerade dazu einlädt, sich dagegen zu lehnen, Fußball dagegen zu spielen usw... Andere Nachbarn, die den Zaun an der Grenze gezogen haben, haben auch Macken und Dellen im Zaun von Fahrrädern (das kommt von Erwachsenen als auch Kindern) und wird regelmäßg (wer konnte es ahnen) auch mit Kunstwerken beschmiert. Dort machen es andere Nachbarn immer weg und die Materialen können dies auch ab. Aber ein Schild mit entsprechender Aufschrifft hilft nur dann, wenn die Person es dann lesen kann.
Ich fände es auch nicht schön, wenn meine Einfahrt öfter bemalt würde. Sie können bei sich zuhause malen oder woanders fragen.