Stimmt es, dass man einen Strafantrag innerhalb der nächsten 3 Monate nach der Tat stellen muss da man es sonst nicht mehr anzeigen bzw durchsetzen kann?

3 Antworten

Ja, bei Antragsdelikten muss der Strafantrag innerhalb von drei Monaten gestellt werden.

Näheres ist § 77b StGB zu entnehmen.

Nach einer Straftat können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Das geht persönlich oder schriftlich per Post oder online. Bitte beachten Sie, dass einzelne Delikte nur verfolgt werden können, wenn Sie innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellen.

Quelle: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/37-merkblatt_strafanzeige.html

Die Stellung eines Strafantrags ist notwendig bei Straftaten, die in erster Linie den Antragsteller persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen (beispielsweise bei Delikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Körperverletzung).

Quelle: https://justiz.hamburg.de/staatsanwaltschaften/staatsanwaltschaft-hamburg/serviceangebote-der-staatsanwaltschaft/strafantrag-np

https://internetwache.polizei.nrw/ich-moechte-eine-anzeige-erstatten/antragsdelikte

Ein Strafantrag zur Anzeige ist notwendig bei absoluten Antragsdelikten, oder bei relativen Antragsdelikten, wenn an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse vorliegt. Fehlt der Strafantrag, oder wird er nicht rechtzeitig eingereicht, muss das Verfahren eingestellt werden, weil ein Verfahrenshindernis vorliegt.