Steht mir noch Kindergeld zu?

2 Antworten

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres steht deiner Mutter kein Unterhalt mehr für dich zu, wenn dann hast Du ab da selber Anspruch darauf, es sei denn, dass Du möchtest das der Unterhalt weiterhin an deine Mutter gezahlt wird.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, dann steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der den höheren Unterhalt zahlt.

Anspruch auf Kindergeld kann nach der Vollendung des 18 bist zur Vollendung des 21 Lebensjahres bestehen, wenn das Kind z.B.als arbeitssuchend oder arbeitslos bei der Agentur für Arbeit oder Jobcenter gemeldet ist.

Ab der Vollendung des 21 Lebensjahres bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres müsste das Kind dann ausbildungssuchend gemeldet sein, oder sich in Ausbildung, Studium bzw.einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - befinden.