Steht mir als Mutter Urlaub zu bei Einschulung Kind, wenn ja, nur der eine Tag oder anschliessend auch 1 od. 2 Wochen?

7 Antworten

wenn ja, nur der eine Tag oder anschliessend auch 1 od. 2 Wochen?

Dir steht der Urlaub zu den Du rechtzeitig geplant, beantragt und vom AG genehmigt bekommen hast. Natürlich kannst Du auch 1, 2 oder 3 Wochen am Stück planen. Der AG ist jedoch nicht gesetztlich verpflichtet, Deinen Urlaubswunsch zu genehmigen aufgrund Einschulung Kind.

es geht auch um Personalknappheit in dieser Zeit, angemeldet ist er schon lange, nur noch nicht genehmigt


Interessant wie viele seriöse Antworten verfasst wurden...

Ob dir Urlaub zusteht oder nicht, hängt ganz von deinem Betrieb ab. Du kannst, wie bereits erwähnt, ganz normal Urlaub einreichen und hoffen, dass dein Chef dir diesen gewährt. Haben andere Kollegen schon Urlaub beantragt und was gebucht, könnte es bei dir dann nicht so gut aussehen. 

Grundsätzlich steht einem aber auch Sonderurlaub für gewisse Situationen zu. Z.B. Hochzeit, Beerdigung, Einschulung etc. Sofern der Verwandtschaftsgrad 1. Grades ist. Was bei dir ja gegeben ist. 

Für die ersten ein bis zwei Wochen nach der Einschulung müsstest du aber ganz normal Urlaub einreichen. Oben genannter Sonderurlaub gilt nur für einen Tag.


Startrails  14.07.2015, 11:35

Nun, da sagt diese Seite aber was anderes - gilt auch für Ihren Kommentar zu meiner Antwort!

http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/sonderurlaub-fuer-den-einschulungstag-des-kindes/

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HeavenNoHime  14.07.2015, 12:01
@Startrails

Der Artikel ist von 2010 und ob das noch so aktuell ist, kann ich nicht beurteilen. Wie ich aber auch sagte, hängt das vom Betrieb ab! Manche Chefs gewähren einem den Urlaub, manche nicht. Ich bin selbst in der Situation und mir wurde Sonderurlaub gewährt. Vom Chef aus...

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Familiengerd  14.07.2015, 12:20

@ HeavenNoHime:

Grundsätzlich steht einem aber auch Sonderurlaub für gewisse Situationen zu. Z.B. Hochzeit, Beerdigung, Einschulung etc. Sofern der Verwandtschaftsgrad 1. Grades ist.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es überhaupt nicht!

Und der Verwandtschaftsgrad ist völlig zweitrangig!

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Wenn in deinem Betrieb kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, welcher diese Frage regelt gibt es nur eine einzige Rechtsquelle, auf die du dich beziehen könntest: § 616 BGB

Ob die Einschulung jedoch unter diese Definition fällt, kann ich nicht beantworten. Da musst du einen rechtskundigen "Profi" fragen. Ich hatte so einen Fall noch nie.

In Rechtskommentaren wird das dann z.B. so bewertet:

"... Erforderlich ist demnach:

Die Ursache der Arbeitsverhinderung liegt in der Person des den Urlaub beanspruchenden Arbeitnehmers. Ausgeschlossen sind damit Gründe wie Naturkatastrophen, Stau o.ä. Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsverhinderung nicht selbst verschuldet. Die Arbeitsverhinderung dauert nur eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit.

Liegen alle Voraussetzungen vor, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihn von der Arbeit freistellt und trotzdem das Gehalt für diesen Zeitraum weiter zahlt.

Der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub nach § 616 BGB ist dispositiv, kann also durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag konkretisiert, abgeändert oder sogar ausgeschlossen werden. ..."

Sind Einschulungen nicht immer samstags? Ansonsten hast du keinen Anspruch auf Sonderurlaub oder Freistellung - also rechtzeitig den regulären Urlaub anmelden für diesen Tag.

Anschließend 1-2 Wochen Urlaub? Auch hier gilt wieder wie oben schon gesagt - Urlaub rechtzeitig anmelden...


HeavenNoHime  14.07.2015, 11:33

Das am Wochenende eingeschult wird, ist mir ziemlich neu. Zumindest in NRW findet das immer mitten in der Woche statt. 
Und ja, für solche Tage gibt es Sonderurlaub! Genau wie für Hochzeiten und Beerdigungen auch.

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Familiengerd  14.07.2015, 12:15
@HeavenNoHime

Und ja, für solche Tage gibt es Sonderurlaub! Genau wie für Hochzeiten und Beerdigungen auch.

Woher willst Du das wissen?!?!

Es hängt einzig und alleine davon ab, ob es entsprechende vertragliche oder betriebliche Regelungen gibt oder ob das BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (das aber kaum Sonderurlaub wegen Einschulung legitimiert) anwendbar, da nicht abbedungen, ist!

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