Stehe ich nach der praktischen Prüfung im System?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin Moin,

so lange dir deine Fahrerlaubnis noch nicht ausgehändigt wurde, wurde sie auch noch nicht erteilt. Es sei denn, du hast vom Prüfer einen vorläufigen erhalten.

Solltest du nur deine Prüfbescheinigung erhalten haben, berechtigt dich diese nicht zum führen von Kraftfahrzeugen, sollte man dich kontrollieren, wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).

vielleicht kann dir deine Behörde einen vorläufigen ausstellen. - musst du mal nachfragen, i.d.R problemlos möglich

beste Grüße


faby2 
Fragesteller
 28.07.2022, 14:58

Wollte ich auch schon beantragen. Ich war schon vor Ort, aber erreiche da keinen. Ist zum kotzen, echt😖

trotzdem danke dir👍🏻

0

Hi, die Fahrerlaubnis gilt als erteilt, wenn Dir der Führerschein ausgehändigt wurde.

Vorher wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche Dir gleich wieder den Führerschein kosten könnte.

Normalerweise bestellt das LRA den Führerschein schon, wenn du deinen Antrag abgibst. Es muss nur noch das Erteilungsdatum eingetragen werden. Ich würde mal zu den Bürozeiten dort anrufen oder online einen Termin vereinbaren