Stehe ich nach der praktischen Prüfung im System?
Servus
ich hatte gestern die praktische Prüfung, muss mir aber den Führerschein beim Landratsamt abholen. Die lassen mich wegen Corona nicht rein und sagen, dass der Wisch „zeitnah“ zugestellt wird.
Ich will jetzt aber fahren, da die vom Landratsamt nix auf die Reihe bekommen und bis der Lappen da ist, wahrscheinlich wieder 5 Wochen vergehen.
Stehe ich bei denen aber schon im System?
Weil falls mich die Polizei aufhält, muss ich halt Bußgeld zahlen, aber zähle dann nicht als Schwarzfahrer, da ich ja im System bin.
3 Antworten
Moin Moin,
so lange dir deine Fahrerlaubnis noch nicht ausgehändigt wurde, wurde sie auch noch nicht erteilt. Es sei denn, du hast vom Prüfer einen vorläufigen erhalten.
Solltest du nur deine Prüfbescheinigung erhalten haben, berechtigt dich diese nicht zum führen von Kraftfahrzeugen, sollte man dich kontrollieren, wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).
vielleicht kann dir deine Behörde einen vorläufigen ausstellen. - musst du mal nachfragen, i.d.R problemlos möglich
beste Grüße
Wollte ich auch schon beantragen. Ich war schon vor Ort, aber erreiche da keinen. Ist zum kotzen, echt😖
trotzdem danke dir👍🏻
Hi, die Fahrerlaubnis gilt als erteilt, wenn Dir der Führerschein ausgehändigt wurde.
Vorher wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis, das ist eine Straftat, welche Dir gleich wieder den Führerschein kosten könnte.
Normalerweise bestellt das LRA den Führerschein schon, wenn du deinen Antrag abgibst. Es muss nur noch das Erteilungsdatum eingetragen werden. Ich würde mal zu den Bürozeiten dort anrufen oder online einen Termin vereinbaren