Stationärer Aufenthalt Psychiatrie Ausschlusskriterium?


24.04.2024, 11:29

PS: ich habe ein eintägiges Schnupperpraktikum am Klinikum, welches die Ausbildung anbietet, gemacht und habe ein Motivationsschreiben verfasst.

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke nicht, du bist ja jetzt gesund und wenn man mal im Krankenhaus war kann man trotzdem in dem Beruf arbeiten.

Da er dieser berufsbranche auf jeden Fall personalmangel herrscht werden sie dir mit großer Wahrscheinlichkeit eine Chance geben und versuchen ob sie dir den Beruf nahebringen können

Wenn du während der Ausbildung zeigst dass du fit bist für den Beruf, du musst nicht perfekt sein du kannst auch Fehler machen oder schlechte Tage haben, das ist vollkommen in Ordnung, dann wirst du deine Ausbildung antreten und erfolgreich abschließen können dürfen.

Also wenn du körperlich fit bist - Pflegeberuf ist ja ein kräftezehrender Beruf - ist dieser Klinikaufenthalt in der Psychatrie bestimmt kein Ausschlußkriterium, da du doch bestimmt als geheilt entlassen worden bist...

Infos über den Pflegeberuf findest du auch im BerufeNet der Arbeitsagentur, wie z.B. hier: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/132173

Viel Glück zu deinem Test und viel Erfolg beim Gespräch wünscht dir

siola55

PS: Zur Daten- bzw. Patientenpflege siehe Bild im o.g. Link

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Schule, Gesundheit, Psychologie)
siola55  24.04.2024, 11:44

PS: Du solltest vllt. bei der zukünftigen Ausbildungsstelle bzw. deinem zukünftigen Arbeitgeber evtl. drauf achten, dass die Daten nicht besser gepflegt werden müssen wie die Patienten bzw. Bewohner ;-))

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siola55  24.04.2024, 20:19
@GelberStift

Wenn dir dieser Link hilfreich ist - okay. Ich wollte zu dem Spruch mit der Datenpflege und Patientenpflege eine Ergänzung anbringen: siehe Anhang bei meiner Antwort hierzu.

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Ich weiß nicht, was das deinen Arbeitgeber angehen sollte.

Im Normalfall fragt sowas der Betriebsarzt und sagt dann ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Mehr hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

Es sollte aber eigentlich kein Problem darstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Eigenerfahrung, Notfallsanitäterin i.A

Hey,

Du hast Hilfe in Anspruch genommen, das ist nichts schlimmes. Jetzt bist du der Meinung, dass du weit genug bist um anderen helfen zu können. Probier es einfach aus! Die zuständigen werden dann beurteilen, ob du geeignet bist, aber ein pauschales Ausschlusskriterium ist das nicht. Man wird sich dich schon erstmal anschauen.

LG