Stationärer Aufenthalt Psychiatrie Ausschlusskriterium?
Hallo,
ich habe mich heute für eine Pflegeausbildung beworben und da wurde auch auf einem Zettel abgefragt, ob ich schon einmal einen Klinikaufenthalt hatte. Ich war vor 2 Jahren wegen einer Anpassungsstörung auf der Psychiatrie für 10 Tage.
Kann dieser Aufenthalt ein Ausschlusskriterium für eine Pflegeausbildung sein? Klar, es gab einige andere Fragen auch. Es gibt noch einen Test und ein Gespräch.
PS: ich habe ein eintägiges Schnupperpraktikum am Klinikum, welches die Ausbildung anbietet, gemacht und habe ein Motivationsschreiben verfasst.
4 Antworten
Ich denke nicht, du bist ja jetzt gesund und wenn man mal im Krankenhaus war kann man trotzdem in dem Beruf arbeiten.
Da er dieser berufsbranche auf jeden Fall personalmangel herrscht werden sie dir mit großer Wahrscheinlichkeit eine Chance geben und versuchen ob sie dir den Beruf nahebringen können
Wenn du während der Ausbildung zeigst dass du fit bist für den Beruf, du musst nicht perfekt sein du kannst auch Fehler machen oder schlechte Tage haben, das ist vollkommen in Ordnung, dann wirst du deine Ausbildung antreten und erfolgreich abschließen können dürfen.
Also wenn du körperlich fit bist - Pflegeberuf ist ja ein kräftezehrender Beruf - ist dieser Klinikaufenthalt in der Psychatrie bestimmt kein Ausschlußkriterium, da du doch bestimmt als geheilt entlassen worden bist...
Infos über den Pflegeberuf findest du auch im BerufeNet der Arbeitsagentur, wie z.B. hier: https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/132173
Viel Glück zu deinem Test und viel Erfolg beim Gespräch wünscht dir
siola55
PS: Zur Daten- bzw. Patientenpflege siehe Bild im o.g. Link
Siehe hierzu auch: https://www.gutefrage.net/frage/ausbildung---wie-kann-ich-meine-chancen-erhoehen
Wenn dir dieser Link hilfreich ist - okay. Ich wollte zu dem Spruch mit der Datenpflege und Patientenpflege eine Ergänzung anbringen: siehe Anhang bei meiner Antwort hierzu.
Ich weiß nicht, was das deinen Arbeitgeber angehen sollte.
Im Normalfall fragt sowas der Betriebsarzt und sagt dann ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht. Mehr hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren.
Es sollte aber eigentlich kein Problem darstellen.
Hey,
Du hast Hilfe in Anspruch genommen, das ist nichts schlimmes. Jetzt bist du der Meinung, dass du weit genug bist um anderen helfen zu können. Probier es einfach aus! Die zuständigen werden dann beurteilen, ob du geeignet bist, aber ein pauschales Ausschlusskriterium ist das nicht. Man wird sich dich schon erstmal anschauen.
LG
PS: Du solltest vllt. bei der zukünftigen Ausbildungsstelle bzw. deinem zukünftigen Arbeitgeber evtl. drauf achten, dass die Daten nicht besser gepflegt werden müssen wie die Patienten bzw. Bewohner ;-))