Spieler ist erst zu einem späteren Zeitpunkt für Pflichtspiele spielberechtigt?
Guten Abend,
Es geht um folgendes im Sommer gab es ein Vereinswechsel im Bremer Fussballverband eines Spieler zu unseren Verein. Der Spieler ist in der U17 also B-Jugend und hat sich ordentlich angemeldet und im neuen Verein angemeldet, sprich fristen eingehalten. Jetzt sehe ich auf DFBnet das der Spieler ab 19.8.23 für Freundschaftsspiele eine spielberechtigung hat aber erst zum 01.10.23 eine Spielberechtigung für Pflichtspiele. Wie kann sowas angehen? Auf Rückruf meiner Jugendleitung im alten Verein meinten die der Verband hat ein Fehler gemacht wie sollte ich jetzt vorgehen als Trainer? Weil der Junge soll spielen und nicht jetzt 2 Monate mehrere Spieler verpassen. Kann man dagegen was tun sollte ich im Bremer Fußballverband anrufen oder was würdet ihr tun?
1 Antwort
Offensichtlich gab es keine Freigabe des alten Vereins, so dass die Wechselfristen zu beachten sind, zumindest hat der Verband das so erfasst. Da wird sich Euer Verein beim Verband erkundigen müssen, was der abgebende Verein denn tatsächlich angegeben hat (denen würde ich auch nicht ohne Weiteres vertrauen, manchmal setzen die auch auf die Karte "Ausbildungsentschädigung") bzw. nur der Verband kann feststellen, ob da etwas falsch erfasst wurde.