Spielabbruch wegen Wetters. Welche Ansprüche hätten die Zuschauer?
Heute ist das Drittligaspiel Saarbrücken gegen Dynamo Dresden wegen Unwetters unterbrochen worden. War zwar nicht selbst betroffen, aber da ist mir aus Neugier die Frage aufgetaucht, welche Ansprüche die Zuschauer dafür hätten. Klar wäre natürlich, dass die Zuschauer auch die Eintrittskarte für das Nachholspiel bekommen könnten.
Aber was ist, wenn ein Dresdner Fan von Dresden aus für dieses Spiel nach Saarbrücken gefahren wäre? Egal mit dem Zug oder mit dem Auto.
Und was ist, wenn der Auswärtsfan für dieses Spiel eine Übernachtung gebucht hätte?
Könnte man einen Schadensersatzanspruch dafür geltend machen?
Und wenn ja, gegen wen sollte dieser Anspruch geltend gemacht werden?
Soweit ich weiß, sind die Schiedsrichter, die über den Spielabbruch entscheiden :)
8 Antworten
Für den Spielabbruch gibt es keinen Schuldigen, den man für einen Schadensersatz heranziehen kann. Pech für alle Beteiligten oder höhere Gewalt. In Deinem Fall schlage ich vor, dass der Dresdner Club für das Ersatzspiel die Busfahrten sponsert. Das erhöht die Liebe zum Verein.
Der Schiedsrichter hat das Recht, über einen witterungsbedingten Spielabbruch zu entscheiden. Im Falle eines Einspruchs stünde das Sportgericht vor einer schwierigen Entscheidung, wird dem Schiedsrichter im Allgemeinen aber recht geben. Alle Zuschauer sollten vorsichtshalber dokumentieren, dass sie mit welchen Aufwendungen im Stadion waren. Ich als Laie kann aber nicht über die Ansprüche der Zuschauer befinden. Als Schiri habe ich selbst bei grausigem Novemberwetter ein Jugendspiel auf Bitten der Betreuer abgebrochen. Da kam überhaupt nichts nach.
Man ist ja wohl hingegangen zum kucken. Und man hat gekuckt. Da kann man keine Quantität messen weil man ja nicht nur die Figuren auf dem Spielfeld kuckt sondern alles mögliche. Also hat man keinen Anspruch auf irgendwas.
Dieses Risiko trägt der Fan selber. Die Vereine regeln es meistens dann nur so, dass die Eintrittskarte für das Wiederholungsspiel gültig bleibt.
Ein Unwetter ist höhere Gewalt. Das schließt Haftung und somit Schadenersatzansprüche aus.
sowas nennt sich höhere Gewalt, wenn Eintrittsgelder erstattet werden, ist das Kulanz.
kommt auch drauf an, wann der Spielabbruch stattgefunden hat. das ist ein Punktspiel und wird sehr wahrscheinlich neu angesetzt. die Karten bleiben gültig