[Spedition/Recht] Abliefernachweis ohne Quittung?
Hallo zusammen,
vielleicht findet sich hier ja ein Experte :P
Szenario:
Hersteller übergibt dem Spediteur Ware.
Dieser liefert die Ware an und der Empfänger stellt fest das die Ware zu warm ist (Kühlkette unterbrochen) daraufhin verweigert er die Ware nur mit einem kurzen Hinweis auf dem Frachtbrief " Ware zu warm " unterschrieben hat er diesen aber nicht.
Bedeutet das meines wissen keine "reine Quittung" vorliegt da die unterschrift fehlt.
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Wie stellt sich dort jetzt die Rechtsfrage? Hat der Hersteller dadurch keine Möglichkeit auf Schadensersatz? Oder kann er die Sendung komplett abrechnen da der Spediteur dazu verpflichtet ist sich den Abfliedernachweis quittieren zu lassen, somit quasi selber schuld ist?
2 Antworten
Aus dem "Ware zu warm" geht erst mal nicht hervor, ob er die Ware angenommen oder verweigert hat. Normalerweise müsste da stehen "Annahme verweigert da Ware zu warm". Dann wäre es eindeutig. So kann man nicht mal nachvollziehen wer denn die Ware jetzt hat.
Unter "reiner Quittung" versteht man, dass der Empfänger die Ware ohne irgendwelche Vorbehalte (wegen Schaden, Fehlmenge o.ä) angenommen hat. Das ist hier schon mal eindeutig nicht der Fall.
Der Absender kann den Spediteur haftbar halten - vorausgesetzt er hat diesem schriftlich mitgeteilt, bei welcher Temperatur die Ware zu transportieren ist. Hält er sich nicht daran, dann ist es ein Transportschaden und die Versicherung des Spediteurs wird sich darum kümmern.
Hat der Absender allerdings nicht darauf hingewiesen dass die Ware bei einer bestimmten Temperatur zu fahren ist, dann bleibt er auf dem Schaden sitzen und muss auch noch den Rücktransport bezahlen.
Bissl mehr Info und Details wären daher gut
Ok, wenn die Ware vorhanden ist bzw klar ist wo die steht, ist die fehlende Unterschrift nicht das Problem. Interessant wäre es, wenn der Spediteur sagt "hab ich abgeladen" und der Kunde sagt "nö.. hat der Fahrer wieder mitgenommen".
Aber das ist ja hier nicht das Problem.
Der Spediteur hatte die Weisung die Ware bei max 7° C zu fahren und beim Eintreffen wurden 10° gemessen. Dafür ist der Spediteur erst mal haftbar und ihr könnt ihn in Regress nehmen. Dann kümmert sich seine Frachtführer-Haftpflichtversicherung um Euren Anspruch. Kühlfahrzeuge haben im übrigen einen Temperaturschreiber, der genau dokumentiert, bei welcher Temperatur die Ware befördert wurde. Den Ausdruck könnt ihr euch vorlegen lassen
Aber Achtung: Die Haftung des Spediteurs ist nach AdSP auf 8,33 SZR (etwa € 10,00) je kg begrenzt. Alles was darüber hinausgeht, darauf bleibt Ihr "sitzen" wenn ihr nicht eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen habt. Ich hoffe mal, es war nicht gerade norwegischer Wildlachs, der da verdorben ist.
Schadensersatzanspruch gegenüber dem Spediteur besteht
Danke für die schnelle Antwort! besteht der Schadenersatzanspruch aus oben genanntem Grund?
Wenn der Spediteur nicht darauf achtet, dass die Frachtpapiere ordnungsgemäß abgezeichnet werden, ist das ein schwerer Fehler.
Ihr solltet auf jeden Fall prüfen inwiefern der Spediteur über die Kühlkettenvorschriften bescheid wusste, sonst kann er evtl. nix dafür dann besteht natürlich auch kein Anspruch.
Das ist vertraglich festgehalten. Temperatur nicht >7°
Bei dieser Anlieferung waren es +10°
Ok dann ganz klarer Fall von Schadensersatzanspruch von Seiten des Herstellers, hat eigentlich grundsätzlich nichts damit zu tun was der Kunde auf den Wisch geschrieben hat.
Danke! Ich war jetzt hier einfach ein wenig unsicher da dort gänzlich die unterschrift fehlt. Da es Kollegen gibt die sagen, dass wir ohne unterschrift keinen Schadensersatzanspruch hätten.
Ich persönlich denke, genau das Gegenteil ist der Fall.
Ein Spediteur, der die Kühlkettenvorschrift nicht kennt, kann sofort pleite anmelden.
Danke für die ausführliche Antwort. Vertraglich ist geregelt das die Ware nicht > 7° angeliefert werden darf. Bei Anlieferung waren es +10°. Leider hat der Empfänger weder dokumentarisch, noch auf dem Frachtbrief genau festgehalten was Phase war. Die Ware steht in der Niederlassung der Spedition und ist als "Annahmeverweigung weil zu warm" deklariert.
Aus all den Infos würde ich persönlich jetzt schließen, dass der Spediteur sogar voll dafür haftet, da er sich die Frachtpapiere auch nicht ordnungsgemäß hat abzeichnen lassen, zusätzlich zu dem das die Kühlkette nicht eingehalten wurde.