Sondernutzungsrecht an Garten: Wer muss zahlen?

4 Antworten

Na wenn in der Teilungserklärung steht, dass sie allein für die Kosten für den Garten aufkommen muss, dann muß sie die Kosten der Baumfällung auch selbst bezahlen. Wenn der Baum im Garten stand.

Wenn ich dad richtig verstee, gehört der Garten allen Wohnungseigentümern. Eine Eigentümerin hat aber ein Sondernutzungsrecht an dem Garten. Schäden, die von dem Gartengrundstück ausgehen, tragen alle Besitzer.


ungujut17 
Fragesteller
 25.07.2014, 18:56

Zunächst Danke für die Antwort :)
Was wäre wenn in der Teilerklärung steht, dass sie allein für die Kosten für den Garten aufkommen muss? Ändert das was?

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Reanne  25.07.2014, 19:08
@ungujut17

Ja, dann allerdings muß die Nutzerin für alle Kosten aufkommen.

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ungujut17 
Fragesteller
 25.07.2014, 19:23
@Reanne

Danke für die Antworten, hoffentlich stimmt was du sagst. Ich vertraue dir ;)
Mfg ungujut17

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Es ist an der Zeit sich Klarheit zu verschaffen. Dazu müssen alle Eigentümer beschließen das erteilte Sondernutzungsrecht an die Miteigentümerin, welches einmal beschlossen wurde zurück zu ziehen. Gründe liegen doch hinreichend vor. Dann wird der Garten aber durch eine Firma gepflegt und erhalten, was Mehrkosten für alle Eigentümer bedeutet. Dennoch, so ist es ja auch kein Zustand. Kontinuierliche Gartenpflege verursacht planbare Kosten. Jetzt sind es aber außerplanmäßige Überraschungseffekte.

es gibt mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung. Dort können sollche Sachen angesprochen werden(vorher auf die Antragsliste setzen lassen) und auch darüber abgestimmt werden. Der Verwalter muß dann im Sinn der Eigentümer den Beschluß umsetzen.


ungujut17 
Fragesteller
 25.07.2014, 18:52

Das ist mir klar und das ganze wird auch in der Eigentümerversammlung besprochen :)
Die Frage ist:
Wer hat den nun Recht? Ich und die anderen Eigentümer oder die Nachbarin mit dem Sondernutzungsrecht?

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