Sind 'erfolgreich zurückgerufene' Emails (Outlook) garantiert ungelesen gelöscht?

1 Antwort

Damit Sie E-Mails in Outlook zurückrufen können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens darf der Empfänger die Nachricht noch nicht geöffnet haben. Zweitens muss der Empfänger über ein Microsoft-365- oder Microsoft-Exchange-Konto bei der gleichen Organisation verfügen wie Sie. In der Realität bedeutet das meist, dass Sie die Funktion nur bei Kollegen aus Ihrem eigenen Unternehmen verwenden können; bei externen Personen ist es weniger wahrscheinlich, dass die Funktion genutzt werden kann. Einen Versuch kann es aber natürlich trotzdem wert sein. Probleme kann es auch geben, wenn Sie einen anderen E-Mail-Provider als Microsoft bzw. Outlook nutzen, etwa GMX, Web.de oder T-Online.

Quelle Outlook: Versendete Mail zurückrufen | heise online