Sind diese Aussagen strafbar, sollte ich es bei der Polizei melden?

2 Antworten

Nein, solche Reaktionen/Aussagen mögen zwar fragwürdig sein, aber hierzulande haben wir Meinungsfreiheit.


martialarts1234  12.09.2022, 14:40

sich über Tote lustig zu machen ist eine Meinung?

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WARRIOREAGLE  12.09.2022, 15:18
@martialarts1234

…Artikel in eine Gruppe gesendet, wo gemeldet wird, dass Flüchtlinge ertrunken sind im Mittelmeer…

Leider fällt es in diesem Zusammenhang wohl unter die Meinungsfreiheit: Die wirklich geschmacklosen & menschenverachtenden Reaktionen erfolgten aufgrund einer „normalen“ Medienmitteilung, die Reaktionen waren nicht öffentlich/allgemein einsehbar, weshalb hier der Straftatbestand der Volksverhetzung wohl (leider!) nicht greift.

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Das brauchst du nirgends melden und das ist nicht strafbar.
Aber du hast natürlich die Möglichkeit dir neue Freude zu suchen.


trans64  12.09.2022, 10:01

Natürlich ist das Strafbar. Das höchste Gericht des Landes RLP hat einen Mann verurteilt der einem Volksverhetzenden Beitrag geliket hatte

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Cartuning1877 
Fragesteller
 12.09.2022, 10:02
@trans64

Da wurde nicht geliked. Sie haben auf einen Zeitungsartikel reagiert

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trans64  12.09.2022, 10:03
@Cartuning1877

Das ist genau so eine Straftat in dem Sinne.

Ab zur Polizei und Anzeige erstatten.

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AnglerAut  12.09.2022, 10:04
@trans64
  1. ist das nicht strafbar
  2. war es nicht öffentlich
  3. gibt es dieses von dir behauptete Urteil zu 100% nicht. Oder hast du eine Quelle?
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AnglerAut  12.09.2022, 10:05
@trans64

Welche Straftat soll das denn sein? Bei dir ist alles immer eine Straftat, aber normale kannst du sie benennen.

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AnglerAut  12.09.2022, 10:14
@trans64

Ok, tatsächlich ein Urteil eines Landgerichts. Ich schau es mir mal an.

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trans64  12.09.2022, 10:14
@AnglerAut

Die ersten Urteile wurden schon gefällt siehe oben.

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AnglerAut  12.09.2022, 10:18
@trans64

Es gibt also ein nicht rechtskräftiges Urteil eines Landgerichts. Das wird sehr sicher kassiert.

und der Sachverhalt ist ein anderer, weil das like in dem Fall für die Öffentlichkeit einsehbar war.

Aber ich gestehe dir zu, dass ich das Urteil nicht kannte und dein Einwand nicht unbegründet ist.

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