Sexvideos und Bilder verkaufen , strafbar?

5 Antworten

Also zunächst ist es nicht Strafbar, Bilder oder Videos zu verkaufen.

Allerdings muss man dafür ein Gewerbe anmelden, die Einnahmen anmelden und Steuern dafür zahlen. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung und auch Strafbar.

Die Gefakten Paypal Accounts könnten ebenfalls ein Problem sein. Das könnte eine Täuschung der Kunden sein und somit Betrug und ebenfalls Strafbar.

Da sie Einkommen erzielt, sind diese auch steuerpflichtig.

Wenn es ihre eigenen sind ist es legal. Wenn se Bilder/Videos heimlich von fremden Personen verkauft ist es illegal

Wer ein Einkommen generiert, muss darauf auch Steuern zahlen. Alles Andere ist strafbar.

nein da es sich hierbei wahrscheinlich GbR handelt somit muss sie sich nut beim Finanzamt melden ... falls doch nicht kostet sie die Strafe in etwa 1200 €

und sie müsste die Vorsteuer nachzahlen

wäre sie nur auf einer Plattform z.B. onlyfans und Onlyfans würde sie bezalen dann könnte sie auch nebenbei einen Job haben es wäre egal ... sie müsste nur in ihrer Steuererklärung das unter sonstige Einkünfte angeben


Carolinesch1988 
Fragesteller
 17.04.2023, 14:09

Ok danke , wir sprechen allerdings von nur einigen hundert Euro pro Monat

keine 5tsd Euro oder so

dafür interessiert sich doch niemand oder

ich meine es gibt tsd Frauen die das tun zusätzlich noch prostitution usw

die machen doch nicht alle eine Steuererklärung usw

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Weebmania  17.04.2023, 14:14
@Carolinesch1988

die könnte über 1.000.000 € verdienen wenn sie ausschließlich von einer Plattform bezahlt wird (z.B. Onlyfans, Pornhub , usw ... ) wenn sie das jedoch selbst macht muss sie das ganze gewerbe anmelden ... usw... da ist es auch egal wie viel sie verdient ... es macht nur in der Hinsicht einen Unterschied ob sie jetzt die Vorsteuererklärung Jahres,Quartals,Tritalsweise oder jeden Monat machen muss

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PatrickLassan  17.04.2023, 15:56
da es sich hierbei wahrscheinlich GbR handelt

Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts von mindestens zwei Personen, und alle daran beteiligen Personen müssen die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit bei der Kommune anmelden.

und sie müsste die Vorsteuer nachzahlen

Vorsteuer ist die Umsatsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt wird. Wieso sollte sie die nachzahlen müssen?

Sie müsste nur in ihrer Steuererklärung das unter sonstige Einkünfte angeben

Unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 Einkommensteuergesetz. Sonstige Einkünfte sind etwas anderes.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

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