Selbständige Nachhilfe anmelden, wenn ich nach einem Monat aufgehört habe?

1 Antwort

Muss ich mich dann trotzdem beim Finanzamt melden, wenn ich nur für einen Monat die Nachhilfe bezahlt bekommen habe?

Ja und die Abmeldung musst du auch wieder mitteilen. Durch die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit reicht auch rein vom rechtlichen her keine einfache EÜR mehr. Du musst nun eine Aufgabebilanz erstellen, § 16 Abs. 2 S. 2 EStG. In deinem Fall kann (nicht muss) das Finanzamt vielleicht auf die Aufgabebilanz verzichten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

2strabag  15.05.2024, 08:52

Das sehe ich diesmal anders. In diesem speziellen Fall würde ich es als sonstige Einkünfte ansehen, die nicht auf Dauer angelegt wurden.
Aber darüber kann man trefflich streiten.....
Und auf eine Aufgabebilanz kann auch verzichtet werden, es sind keine Warenbestände vorhanden, die ins PV überführt werden müssten.

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