Selbständige Nachhilfe anmelden, wenn ich nach einem Monat aufgehört habe?
Moin,
Ich habe vor ein paar Tagen bei einer Nachhilfeagentur als "freier Mitarbeiter" angefangen und bereits eine Nachhilfestunde gegeben. Eigentlich muss man sich bei freiberuflicher Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, allerdings gefällt es mir jetzt schon nicht mehr und ich will kündigen. Muss ich mich dann trotzdem beim Finanzamt melden, wenn ich nur für einen Monat die Nachhilfe bezahlt bekommen habe? Das ist ja kein regelmäßiges Einkommen.
1 Antwort
Muss ich mich dann trotzdem beim Finanzamt melden, wenn ich nur für einen Monat die Nachhilfe bezahlt bekommen habe?
Ja und die Abmeldung musst du auch wieder mitteilen. Durch die Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit reicht auch rein vom rechtlichen her keine einfache EÜR mehr. Du musst nun eine Aufgabebilanz erstellen, § 16 Abs. 2 S. 2 EStG. In deinem Fall kann (nicht muss) das Finanzamt vielleicht auf die Aufgabebilanz verzichten.
Das sehe ich diesmal anders. In diesem speziellen Fall würde ich es als sonstige Einkünfte ansehen, die nicht auf Dauer angelegt wurden.
Aber darüber kann man trefflich streiten.....
Und auf eine Aufgabebilanz kann auch verzichtet werden, es sind keine Warenbestände vorhanden, die ins PV überführt werden müssten.