Seid ihr einverstanden mit dieser Definition der juristischen Sprache?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann Deiner Frage nur bedingt zustimmen.

Meistens sind Wörter mehrdeutig, sodass es sich als nötig herausstellt, Bestimmungen nach einiger Zeit abzuändert, um sie verdtändlicher zu machen.

Das klappt sicher so nicht, denn der Zusammenhang lässt sich nicht so ohne weiteres umdeuten.

Im Übrigen ist unsere Sprache derart, dass auch "Normalbürger" in Wörtern mit mehreren Bedeutungen kommunizieren.

Eine Episode:

Ein Ausländer fragt einen Deutschen: Ist Schlagen und Prügeln das gleiche?
Der Deutsche antwortet mit. JA
Der Ausländer daraufhin: Warum lachen die Leute mich immer aus, wenn ich z.B. sage es hätte 12 Uhr geprügelt?

Nein, bin ich nicht.

Die juristische Sprache sucht nach Eindeutigkeit in der Ausdrucksweise und Formulierung um damit genau abzugrenzen um was es jeweils geht.

Du machst Dich in Deiner so genannten Definition nur lustig über sie.