Schwester ausbildungssuchend (Auswirkungen auf Bafög)?
Sie hat ein Semester lang studiert und ihr Studium nun abgebrochen. Jetzt möchte sie eine Ausbildung anfangen. Sie hatte auch schon ein Vorstellungsgespräch. Sie beginnt voraussichtlich im August. Sie sagt, dass sie noch gar keinen Ausbildungsvertrag hat (wieso auch immer). Jetzt frage ich mich, was ich für Nachweise einreichen muss. Schreibe ich einfach ausbildungssuchend oder wie? Oder muss ich eine Erklärung schreiben, was sie davor gemacht hat und wo sie voraussichtlich anfangen wird. Ich habe auch ein paar mal angerufen. Jeder erzählt mir was anderes. Im Internet finde ich nichts dazu.
3 Antworten
Mein Vorschlag, geh zum Bafögamt am Studienort und erkundige Dich. Normal muß ein neuer Antrag gestellt werden.
Ich brauch keine Vorschläge, sondern Antworten von Menschen, die Ahnung haben. 😭Die sind nicht 24/7 im Büro. Zwei Mal die Woche für 3h. Bitte einfach nur antworten, wenn man wirklich Ahnung hat.
Hallo,
du musst melden:
1) Dass sie ihr Studium angebrochen hat und dass sie ausbildungssuchend ist. Das hast du vielleicht schon getan je nachdem wann sie ihr Studium abgebrochen hat.
2) Nach Vertragsunterschrift musst du melden, dass sie ab X eine Ausbildung anfängt mit XX€, von... bis... etc. Nachweis ist da in der Regel der Ausbildungsvertrag bzw. ein Wisch vom Arbeitgeber.
Welche Angaben wichtig sind, siehst du auch Formblatt 3.
Natürlich ist sie ausbildungssuchend. Sie hat keine Ausbildung und dann ist man eben ausbildungssuchend. Ob sie jetzt im August oder in 2 Jahren was findet ändert daran nichts.
Du schreibst einfach "Schwester hat zum XX das Studium angebrochen, arbeitet aktuell nichts, verdient nichts und ist bisher weiterhin auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz/Studium. Nachweise und Aktualisierung wird sofort nachgereicht, wenn sich hier etwas ändert".
Und bis August kann eh noch viel passieren. Bisher hat sie nichts angefangen. Ist halt so. Kanns du auch nicht ändern. Die wollen nur wissen was los ist und was geplant ist.
Die Eltern sind bis zum Abschluß der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig ... das gilt auch bei einem Wechsel von Studium zu Ausbildung
Achso okay. Danke. Naja aber ich weiß jetzt trotzdem nicht, was ich machen soll :/ Die eigentliche Frage wurde ja nicht beantwortet
Ja, nur wie bereits erwähnt, hat sie noch keinen Vertrag und weiß auch gar nicht, in welchem Bereich sie genau die Ausbildung in diesem Unternehmen machen will. Aber als ausbildungssuchend zählt sie ja trotzdem nicht, weil sie ja voraussichtlich im August anfangen wird. Deshalb bin ich ein wenig überfragt gerade…Die wollen ja bis Ende diesen Monats alles wissen. Aber den Vertrag kann ich erst Ende dieses Jahres nachreichen…