Schweiz arbeiten?
Hallo,
kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für 2 Jahre in die Schweiz versenden, aber, d.h. Wechsel an die schweizer Tochter des Hauptkonzern. Man wäre in der Schweiz eingestellt und einkommensteuerpflichtig und wohnhaft. Aber der Arbeitsvertrag sollte in Deutschland für 2 Jahre ruhen, d.h. man kündigt nicht und wird dann in der Schweiz eingestellt. Welche Konstellationen gibt es hierzu? Hat jemand Erfahrung ?
beste Grüße
Kirac
1 Antwort
Achte darauf, dass die Betriebszugehörigkeit nicht unterbrochen wird (wegen Kündigungsschutz, Betriebsrente, Jubiläum).
Auch wichtig, dass der Arbeitsvertrag nach Ablauf der Entsendung in Deutschland weiterläuft.
Vielleicht auch Teuerungszuschlag, weil es sich in Deutschland preiswerter lebt.
Eher ein in der Schweiz marktüblicher Lohn, nicht nur ein Teuerungszuschlag. In der Schweiz ist netto nicht gleich netto wie in Deutschland.